Prozesse:Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und steuerpflichtig

Stuttgart (dpa) - Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Klage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt abgewiesen. Laut Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Dass die nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spiele keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten.

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Stuttgart (dpa) - Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Klage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt abgewiesen. Laut Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Dass die nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spiele keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten.

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