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Prozesse - Stolberg:Frau an Wohnungstür überfallen: Sicherungsverwahrung

Aachen (dpa/lnw) - Ein 38-jähriger Serientäter, der eine junge Frau an ihrer Wohnungstür überwältigt hat, ist in Aachen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter am Freitag Sicherungsverwahrung an. Der Mann war nach Feststellung der Richter im November vergangenen Jahres einer 24-Jährigen aus dem Bus heraus bis zu ihrer Wohnungstür in Stolberg bei Aachen gefolgt und hatte sie dort nach dem Aufschließen von hinten überwältigt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die ausgebildete Kampfsportlerin habe sich gewehrt. Als ein Nachbar wegen des Tumultes dazukam, floh der Täter. Er wurde wegen versuchten Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

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Aachen (dpa/lnw) - Ein 38-jähriger Serientäter, der eine junge Frau an ihrer Wohnungstür überwältigt hat, ist in Aachen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter am Freitag Sicherungsverwahrung an. Der Mann war nach Feststellung der Richter im November vergangenen Jahres einer 24-Jährigen aus dem Bus heraus bis zu ihrer Wohnungstür in Stolberg bei Aachen gefolgt und hatte sie dort nach dem Aufschließen von hinten überwältigt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die ausgebildete Kampfsportlerin habe sich gewehrt. Als ein Nachbar wegen des Tumultes dazukam, floh der Täter. Er wurde wegen versuchten Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Richter sahen anders als die Anklage keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine versuchte Vergewaltigung. Er habe sein Opfer gezielt ausgesucht, weil bei ihr nach seinen Informationen Gold zu holen gewesen sei, hatte der Angeklagte in der Verhandlung gesagt.

Schon in seiner Heimat Serbien sei der Mann früher wegen Raubes oder Vergewaltigung verurteilt worden oder wegen beidem, hieß es vom Gericht. Auch in Deutschland sei er unter anderem wegen Sexualstraftaten verurteilt worden. "Er hat seit 2001 immer wieder in Haft gesessen und nur ganz kurze Zeiten der Freiheit genossen, um dann wieder rückfällig zu werden entsprechend diesem Muster", sagte Gerichtssprecher Thomas Birtel. Daraus leite das Gericht ab, dass weitere Straftaten zu erwarten seien und habe deshalb Sicherungsverwahrung angeordnet.

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