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Hannover/Karlsruhe (dpa) - Strafurteile der Landgerichte können vom Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren als einziger und letzter Instanz überprüft werden. Eine Berufung kann gegen das erstinstanzliche Urteil eines Landgerichts nicht eingelegt werden - das gilt auch für den Fall Wulff.

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Hannover/Karlsruhe (dpa) - Strafurteile der Landgerichte können vom Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren als einziger und letzter Instanz überprüft werden. Eine Berufung kann gegen das erstinstanzliche Urteil eines Landgerichts nicht eingelegt werden - das gilt auch für den Fall Wulff.

Im Revisionsverfahren gibt es keine erneute Beweisaufnahme mehr - der BGH überprüft nur, ob das Gericht Verfahrensfehler gemacht hat. Verteidigung, Staatsanwaltschaft oder Nebenklage können mit der Revision Fehler im Prozess rügen, etwa, dass Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt wurden. Auch kann überprüft werden, ob ein Gerichte das Strafgesetzbuch richtig ausgelegt hat oder Beweise in der Urteilsbegründung stimmig gewürdigt wurden.

Beanstandet der BGH ein Urteil, so wird dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig. Dann wird der Fall neu verhandelt - im Normalfall von einer andere Kammer desselben Gerichts, das die ursprüngliche Entscheidung gefällt hat. Bestätigt der BGH ein Urteil, ist es rechtskräftig.

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