Prozesse - Schwerin:Mann entführt und schwer misshandelt: Prozessauftakt

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Das Gebäude des Landgericht am Demmlerplatz. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Vor dem Landgericht Schwerin hat der Prozess gegen zwei Frauen und zwei Männer begonnen, die einen 30-Jährigen im September 2019 von einem Festivalgelände entführt, geschlagen, gedemütigt und misshandelt haben sollen. Die vier Angeklagten ließen am Dienstag zu Prozessbeginn durch ihre Verteidiger Geständnisse verlesen. Darin beteuerten sie, dass ihnen die Taten leid tun.

Die Hauptangeklagte - eine 37-Jährige - gab an, während der Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben. Außerdem sei sie selbst früher einmal missbraucht worden. Deshalb habe sie der Verdacht, ihrer Tochter könnte ähnliches passiert sein, "rückblickend vollkommen falsch handeln" lassen.

Die Staatsanwaltschaft legte den vier Angeklagten im Alter zwischen 22 und 37 Jahren erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall zur Last. Anlass für die "Selbstjustiz" sei die unbegründete Vermutung gewesen, der Mann sei auf dem Festival gegenüber dem zwölfjährigen Mädchen übergriffig geworden, hieß es in der Anklage.

Den Angaben zufolge musste der Entführte unter anderem Frauenkleider anziehen, Urin trinken, Zigarettenstummel essen und erniedrigende sexuelle Handlungen an sich vornehmen. Er wurde erst nach rund 30 Stunden freigelassen. Zwischenzeitlich wurde er laut Anklage auch genötigt, 150 Euro von seinem Konto abzuheben und einer der Angeklagten zu übergeben.

Das Gericht hatte der 37-Jährigen sowie einem weiteren mutmaßlichen Haupttäter vier Jahre und neun Monate beziehungsweise fünf Jahre und fünf Monate als Höchststrafen in Aussicht gestellt, falls sie umfassende Geständnisse ablegen. Gegen die beiden anderen Angeklagten könnten Bewährungsstrafen verhängt werden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte März gerechnet.

Insgesamt sollen elf Frauen und Männer - unterschiedlich intensiv - an den Taten beteiligt gewesen sein. Vier von ihnen wurden bereits im März 2020 zu Bewährungsstrafen beziehungsweise Arbeitsauflagen verurteilt. Der Prozess gegen drei weitere steht noch aus. Das Verfahren war im vergangenen Jahr wegen der Corona-Einschränkungen ausgesetzt worden.

© dpa-infocom, dpa:210222-99-547481/5

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