Prozesse - Schwerin:Hohe-Düne-Unternehmer wegen Steuerhinterziehung vor Gericht

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Schwerin (dpa/mv) - Gegen den Unternehmer Per Harald Lökkevik hat vor dem Landgericht Schwerin am Montag ein Revisionsprozess begonnen. Der 58-jährige Besitzer der Yachthafen-Residenz Hohe Düne in Rostock wird beschuldigt, zwischen 2007 und 2009 für die Beschäftigung von rund 90 polnischen Arbeitskräften weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer in Höhe von rund 400 000 Euro abgeführt zu haben. (Az. 31 KLs 2/18)

Wegen dieses Vorwurfs war er 2015 vom Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 180 000 Euro verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob 2017 das Urteil teilweise auf. Die Höhe der Strafe sei zweifelhaft, da das Rostocker Landgericht die hinterzogenen Beiträge und Steuern falsch berechnet habe, so der BGH. An der Schuld von Lökkevik hatte der BGH jedoch keinen Zweifel.

Mitangeklagt wegen Beihilfe sind ein 47-jähriger deutscher und ein polnischer 58-jähriger Angestellter des Unternehmers, die den Einsatz der polnischen Arbeitskräfte für die Yachthafen-Residenz konkret organisiert haben sollen. Sie waren in einer Vorinstanz wegen Beihilfe zu kurzzeitigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Zu Beginn des Prozesses regten die Verteidiger an, das Verfahren gegen Geldauflagen für die Angeklagten einzustellen. Seit den letzten vorgeworfenen Taten seien zwölf Jahre vergangen. Außerdem habe Lökkevik die angeblich hinterzogenen Beiträge und Steuern bereits 2012 bezahlt. Die Staatsanwaltschaft beharrte jedoch darauf, dass das Gericht zu einem Urteil kommt. Dieses könnte gegebenenfalls erneut mit einer Revision angefochten werden. Der Prozess soll am 6. Mai fortgesetzt werden.

Lökkeviks Verteidigerin Alexandra Wagner erklärte in einer Pressemitteilung, ihr Mandant habe seinerzeit die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes polnischer Arbeitskräfte bei den zuständigen Zollbehörden und der Bundesagentur für Arbeit erfragen lassen und sich dann exakt an diese Vorgaben gehalten - "im Vertrauen darauf, dass das Vorliegen eines Werksvertrages sowie einer Gewerbeerlaubnis der polnischen Arbeitskräfte, wie von den Behörden dargelegt, den rechtlichen Anforderungen genügen". Lökkevik sei daher davon ausgegangen, rechtmäßig zu handeln. Als die Zollbehörden ihre Einschätzung später geändert hätten, habe die Yachthafen-Residenz die Differenzbeträge nachentrichtet. "Den deutschen Sozial- und Finanzbehörden sind also keine Beitragszahlungen entgangen", erklärte Wagner.

Lökkevik war 2015 und 2020 in zwei Prozessen vom Vorwurf freigesprochen worden, sich beim Bau seines Hotelkomplexes in Rostock durch falsche Angaben gegenüber den Behörden rund 50 Millionen Euro an Subventionen erschlichen zu haben. Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft beim BGH die Revision beantragt hat.

© dpa-infocom, dpa:210419-99-264121/3

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