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Prozesse - Schwerin:Ermittler ziehen in AWO-Affäre Vermögen von Ex-Chefs ein

Schwerin (dpa/mv) - In der Affäre um überzogene Gehälter beim Müritzkreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Vermögen des früheren Geschäftsführers und des früheren Vorstandsvorsitzenden beschlagnahmt. Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk soll über elf Jahre überzogene Gehälter und Altersvorsorgeleistungen von insgesamt mehr als 1,22 Millionen Euro erhalten haben. Dem 70-Jährigen wird Untreue in drei besonders schweren Fällen vorgeworfen.

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Schwerin (dpa/mv) - In der Affäre um überzogene Gehälter beim Müritzkreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Vermögen des früheren Geschäftsführers und des früheren Vorstandsvorsitzenden beschlagnahmt. Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk soll über elf Jahre überzogene Gehälter und Altersvorsorgeleistungen von insgesamt mehr als 1,22 Millionen Euro erhalten haben. Dem 70-Jährigen wird Untreue in drei besonders schweren Fällen vorgeworfen.

Der frühere Vorstandsvorsitzende Götz-Peter Lohmann soll für den Abschluss der satzungswidrigen Verträge Beihilfe geleistet haben. Im Gegenzug soll der 76-Jährige laut Staatsanwaltschaft in einer anderen AWO-Gesellschaft als Psychologe angestellt worden sein, deren Chef ebenfalls Olijnyk war. Tatsächlich gearbeitet habe Lohmann aber nicht, dies sei auch nicht vorgesehen gewesen. Er soll laut Staatsanwaltschaft über neun Jahre hinweg mehr als 675 000 Euro erhalten haben.

Wie viel die Ermittler am Donnerstag beschlagnahmen konnten, sei noch unklar, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag. Unter anderem seien ein Auto und ein Boot eingezogen worden. Informationen zu Vermögen auf Bankkonten fehlten aber noch. Auch bei den Ehefrauen der Männer und einer Tochter Olijnyks beschlagnahmten die Ermittler demnach Vermögenswerte, weil diese auf sie überschrieben worden seien. Beschuldigte sind die drei Frauen aber nicht.

Die Affäre gilt als Ausgangspunkt verschiedener Untersuchungen bei der AWO und anderen Sozialverbänden, die auch Thema eines Untersuchungsausschusses des Landtags sind. Erst im März war Olijnyk vor dem Rostocker Oberlandesgericht erneut mit einer Klage gegen seine Kündigung gescheitert. Er müsse rund 390 000 Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber zahlen, hatte die Richterin erklärt, sprach ihm aber auch 100 000 Euro Abfindung zu. Ob das Urteil bereits rechtskräftig geworden ist, blieb am Freitag unklar.

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