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Prozesse - Schwerin:Bewährungsstrafe für Kriegswaffenbesitz eines Polizisten

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Schwerin (dpa/mv) - Aufatmen bei Ex-Elite-Polizist Marko G. und Beifall von der Zuschauertribüne: Der ehemalige Scharfschütze beim Spezialeinsatzkommando (SEK) Mecklenburg-Vorpommern muss nicht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ins Gefängnis. Das Landgericht Schwerin beließ es am Donnerstag bei einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, der Haftbefehl wurde aufgehoben. Marko G. kann somit Weihnachten mit seiner Familie in seinem Haus in der Nähe von Schwerin verbringen.

Vordergründig ging es bei dem Fall um den illegalen Besitz einer Maschinenpistole der israelischen Marke Uzi und 1500 Schuss Kriegswaffen-Munition sowie um die unsachgemäße Lagerung weiterer Waffen, Munition und Sprengmittel. Verurteilt wurde Marko G. wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz und gegen das Sprengstoffgesetz.

Es ging es aber auch um die Prepper-Gruppe "Nordkreuz", die eine extreme Form des Prepperns (engl. prepare - vorbereiten) pflegte und in der Marko G. eine führende Rolle spielte, wie im Prozess deutlich wurde. Die Gruppe hortete Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände für einen von ihr befürchteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung.

Ein Teil der Mitglieder - etliche mit einem Waffenschein ausgestattet - sammelte 7500 Euro für den Kauf von Munition für den "Tag X". Ziel waren 40 000 Schuss, gekauft wurden 30 000. In Chats unter einzelnen Mitgliedern wurde rechtsradikales Gedankengut ausgetauscht, wie der Richter feststellte. Jedoch sei dies für den Prozess unerheblich gewesen. Es sei nicht darauf hingearbeitet worden, den "Tag X" herbeizuführen. Dennoch ermittelt der Generalbundesanwalt gegen zwei Mitglieder von "Nordkreuz" wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Marko G. wird in dem Verfahren als Zeuge geführt.

Bei der Durchsuchung des Hauses von Marko G. im Zuge des Verfahrens beim Generalbundesanwalt waren im August 2017 eine zweistellige Zahl Waffen sowie mehr als 20 000 Schuss Munition gefunden worden - das meiste legal, aber etliches nicht ordnungsgemäß aufbewahrt. Daraufhin nahm ein Vertreter der örtlichen Waffenbehörde sämtliche Berechtigungskarten von Marko G. mit, versäumte aber, sie ihm per Verwaltungsakt zu entziehen. Dies erfolgte erst im September 2019.

Bei einer neuerlichen Durchsuchung des Hauses und einer Gartenlaube von Marko G. im Juni 2019 fanden die Ermittler unter anderem die Uzi mit Schalldämpfer sowie 1500 Schuss Munition, die wie die Uzi unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und von Privatpersonen in Deutschland nicht besessen werden dürfen.

Der Großteil der anderen gefundenen Waffen und Munition sei legal und nach Auskunft des Angeklagten schon seit Jahren in seinem Besitz - nur woanders gelagert - gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Insgesamt fanden die Ermittler in Haus und Laube im Juni mehr als 30 000 Schuss Munition, darunter nicht käufliche Behörden- und Bundeswehrmunition, sowie knapp zehn Waffen. Etliches war dem Gericht zufolge wieder unsachgemäß gelagert.

Der Richter sagte mit Blick auf den Angeklagten, in einigen Punkten wäre im Prozessverlauf mehr denkbar gewesen. Etwa zu der Frage, wie die Behördenmunition von Bundeswehr und verschiedenen Landespolizeien in die Hände von Marko G. gelangt ist. Aber dies sei für den Prozess nicht von zentraler Bedeutung gewesen. Klar wurde, dass Marko G. versuchte, Kollegen dazu zu bringen, Dienstmunition für ihn abzuzweigen. Seit 2017 kam Marko G. - wie auch immer - an rund 200 Schuss Behördenmunition, wie anhand der Losnummern festgestellt wurde.

Auch zu dem in einigen Chats kommunizierten rechtsradikalen Gedankengut, das nach Worten des Richters "teilweise eindeutig außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht", sei für den Prozess unerheblich gewesen. Relevant sei das Motiv gewesen und das sei von der politischen Einstellung des Angeklagten zu lösen. Mit jeder politischen Einstellung könnten Waffen legal und illegal verwendet werden. Marko G. gilt als Waffen-Liebhaber.

Er erklärte nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal, dass er das Urteil annehme und keine Rechtsmittel einlegen werde. Die Staatsanwaltschaft will nach Auskunft einer Sprecherin eine Revision prüfen. Dafür hat sie eine Woche Zeit. Die Anklagebehörde hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert.

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