Prozesse - Schwerin:Anklage fordert höhere Geldstrafe für Unternehmer Lökkevik

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Das Gebäude des Landgerichts Schwerin. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Im Revisionsprozess gegen den Hotel-Unternehmer Harald Lökkevik hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Schwerin eine Geldstrafe in Höhe von 360.000 Euro beantragt. Das ist deutlich mehr als in der Vorinstanz vom Gericht festgelegt. Der 58-jährige Besitzer des Rostocker Hotelkomplexes Yachthafen-Residenz Hohe Düne ist angeklagt, zwischen 2007 und 2009 für die Beschäftigung von rund 90 polnischen Arbeitskräften weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer abgeführt zu haben.

Wegen dieses Vorwurfs war er bereits 2015 vom Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 180.000 Euro verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch bestätigt, allerdings angewiesen, das Strafmaß neu festzusetzen. Die Staatsanwaltschaft beließ es im Revisionsprozess mit ihrer Forderung bei einer Geldstrafe und verzichtete auf weitergehende Strafen. Lökkeviks Verteidiger plädierte nach Angaben eines Gerichtssprechers auf Freispruch, gegebenenfalls solle eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Mitangeklagt sind ein deutscher und ein polnischer Angestellter des Unternehmers, die in Polen Arbeitskräfte für die Yachthafen-Residenz angeworben hatten. Für sie beantragte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen in Höhe von 24.000 Euro beziehungsweise 2700 Euro. Beide waren in der Vorinstanz wegen Beihilfe zu kurzzeitigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Bau und Betrieb der mondänen Hotelanlage an der Warnowmündung, die Teil der Bewerbung Mecklenburg-Vorpommerns um die olympischen Segelwettbewerbe 2012 war, hatten mehrfach zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. 2015 und 2020 war Lökkevik in zwei Prozessen vom Vorwurf freigesprochen worden, sich beim Bau der Hohen Düne durch falsche Angaben gegenüber den Behörden rund 50 Millionen Euro an Subventionen erschlichen zu haben. Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft beim BGH die Revision beantragt hat.

© dpa-infocom, dpa:210606-99-884736/4

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