Prozesse - Sachsenkam:Streit unterm Klosterdach: Kündigung von Ex-Nonne unwirksam

Bad Tölz-Wolfratshausen
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Sachsenkam (dpa/lby) - Die Kündigung einer ehemaligen Nonne des Klosters Reutberg, die sich nach ihrem Austritt aus dem Orden um die klösterlichen Kühe und die Landwirtschaft kümmerte, ist unwirksam. Das Landesarbeitsgericht in München entschied am Donnerstag, dass die Kündigung ihres Arbeitsvertrages mit dem Konvent unwirksam sei - und es keinen Grund gebe, ein gleichlautendes Urteil der Vorinstanz anzufechten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Frau war gekündigt worden, dagegen ging sie juristisch vor.

Es handele sich um einen "ungewöhnlichen Fall", erläuterte das Gericht. Die Klägerin war zunächst als Novizin und ab 1995 als Mitglied des Franziskanerinnen-Ordens in das Kloster im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eingetreten. Um 2016 deutete sich eine mögliche Auflösung des Klosters an, da es keine Oberin mehr gab. In diesem Zusammenhang trat die Frau aus dem Orden aus - dieser Austritt war die Bedingung für einen unkündbaren Arbeitsvertrag als Landwirtschaftmeisterin sowie ein unentgeltliches Benutzungsrecht an einer Wohnung im Kloster.

Der Arbeitsvertrag sei von Arbeitgeberseite vorformuliert und von der erzbischöflichen Finanzkammer in München genehmigt worden, erläuterte das Gericht nun. Auch für eine von der Kirche geltend gemachte Sittenwidrigkeit des Arbeitsvertrages - wegen eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung - gebe es keinen Anhaltspunkt. Die Kündigung scheitere zudem bereits an der erforderlichen, aber nicht vorliegenden Zustimmung des Vatikans.

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