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Prozesse - Saarbrücken:Nach Urteil: Polizei in Rheinland-Pfalz hat das Gerät nicht

Mainz/Saarbrücken (dpa/lrs) - Das in dem viel beachteten Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofes bemängelte Verkehrs-Blitzgerät wird von der rheinland-pfälzischen Polizei nicht verwendet. Das teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage am Mittwoch mit. Unklar war zunächst noch, ob das Gerät vom Typ Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik bei Kommunen im Einsatz ist.

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Mainz/Saarbrücken (dpa/lrs) - Das in dem viel beachteten Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofes bemängelte Verkehrs-Blitzgerät wird von der rheinland-pfälzischen Polizei nicht verwendet. Das teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage am Mittwoch mit. Unklar war zunächst noch, ob das Gerät vom Typ Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik bei Kommunen im Einsatz ist.

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken hatte am Dienstag entschieden, dass Fotos von dem Blitzgerät in einem Bußgeldverfahren nicht verwendbar sind, weil gewisse Daten nicht gespeichert werden. Die Richter sahen die Grundrechte eines Fahrers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt. Der Mann war mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden, sollte 100 Euro zahlen und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Das Urteil bezieht sich aber explizit nur auf das Saarland.

Dort gibt es von dem Jenoptik-Gerät nach Angaben des Innenministeriums in Saarbrücken rund 30 Exemplare. Es hat eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die sieht keinen neuen Kontrollbedarf. Die Prüfung des Traffistar S 350 habe ergeben, dass alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts erfüllt seien, teilte die PTB in Braunschweig mit. "Gegenteilige Hinweise liegen nicht vor, sodass für die PTB kein Handlungsbedarf besteht."

Der Hersteller Jenoptik hatte schon am Vortag betont, das Urteil für nicht richtig zu halten. Man sehe keine Veranlassung, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten. Gleichwohl will das Unternehmen noch im Juli der PTB eine entsprechende Software-Änderung vorlegen.

Am Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz ging indes eine ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerde ein. Das sagte eine VGH-Sprecherin in Koblenz. Anwalt des dortigen Beschwerdeführers ist Alexander Gratz aus dem saarländischen Bous, der auch den in Saarbrücken entschiedenen Fall betreut hatte. In Rheinland-Pfalz vertrete er einen Fahrer, der in einer Baustelle auf der Autobahn 1 nahe Wittlich geblitzt worden sei, sagte Gratz. Betroffen sei hier ein sogenannter Enforcement Trailer, ein äußerlich einem Anhänger ähnelndes Blitzgerät. Dieser speichere zwar etwas mehr Daten als der Traffistar S 350, aber auch nicht alle. Es gehe ebenfalls um den Vorwurf, dass ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung für den betroffenen Fahrer nicht möglich seien, sagte Gratz.

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