Süddeutsche Zeitung

Prozesse - Saarbrücken:Lebenslange Haft für Mord aus Eifersucht

Püttlingen/Saarbrücken (dpa/lrs) -Eine 58-jährige Saarländerin, die ihren früheren Lebensgefährten getötet hat, ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. "Es war praktisch ein Schulbeispiel für Heimtücke", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Saarbrücken am Mittwoch über die Tat einer 58-jährigen Saarländerin. Die Kammer folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da alle Parteien auf Rechtsmittel verzichteten. (Az: 1 Ks 35 Js 224/19 (4/19))

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Püttlingen/Saarbrücken (dpa/lrs) -Eine 58-jährige Saarländerin, die ihren früheren Lebensgefährten getötet hat, ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. "Es war praktisch ein Schulbeispiel für Heimtücke", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Saarbrücken am Mittwoch über die Tat einer 58-jährigen Saarländerin. Die Kammer folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da alle Parteien auf Rechtsmittel verzichteten. (Az: 1 Ks 35 Js 224/19 (4/19))

Aus "Wut und Eifersucht" hatte die Masseurin nach eigenen Angaben am Abend des 7. Februar 2019 ihren früheren Lebensgefährten getötet, als er gerade seine Krankengymnastik-Praxis in Püttlingen abschließen wollte. Bewusst habe die Frau die Arg- und Wehrlosigkeit des Mannes ausgenutzt, so die Urteilsbegründung. "Der Tatplan sah ja gerade vor, dass ein Überraschungsmoment geschaffen werden sollte, bei der das Opfer keine Chance hatte", sagte Richter Bernd Weber. Vier Schüsse habe die Sportschützin beidhändig auf den Mann abgegeben - den letzten, als er bereits auf dem Boden lag.

Offenbar hatte die Frau den Bruch der langjährigen Lebensgemeinschaft und die neue Beziehung, die ihr Ex heimlich zu einer Kollegin begonnen hatte, nicht verkraftet. "Sie fühlte sich belogen und betrogen", schilderte der Richter. Und aus tiefer Enttäuschung über den Vertrauensbruch habe sie auch noch sieben Jahre nach der Trennung den Entschluss gefasst, ihn zu töten. Mit der neuen Frau hatte der Mann zwei Kinder, die zur Tatzeit fünf Jahre beziehungsweise drei Monate alt waren.

Ein konkreter Anlass für die Tat sei nicht erkennbar gewesen. Möglicherweise seien es Bilder von einem Familienurlaub gewesen, die der Mann auf Facebook gepostet habe und die Angeklagte wieder an die gemeinsame Zeit und Urlaube erinnert hätten.

Die Tat hatte nach Ansicht Webers jedoch "keine Befreiungs- oder Genugtuungsfunktion". Der Zustand der Angeklagten zeige, dass sie selbst äußerst erschüttert sei. "Es war auch für sie wohl eher ein Akt der Selbstzerstörung", sagte der Richter.

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand gab zu, dass dieser Prozess selbst nach vielen Jahren Berufserfahrung für ihn ein "recht verstörendes Verfahren" bedeutet habe. Die Angeklagte sei "ein Emotionenbündel" gewesen und habe an der Verhandlung nur sehr passiv teilgenommen - bis auf ihre Aussage in ihrem letzten Wort, als sie die Angehörigen unter Tränen um Verzeihung gebeten habe.

Anwalt Pascal Bastuck, der die Mutter des Opfers vertrat, räumte ein, dass er der Angeklagten "die Erschütterung", die sie während der vier Sitzungstage gezeigt habe, abnehme. Unbefriedigend bleibe jedoch für die Angehörigen, nicht erfahren zu haben, was der Auslöser für die Tat gewesen sei. "Letztendlich ist die Frau ein Opfer ihrer Selbst gewesen und dadurch zur Täterin geworden", sagte er. Seine Mandantin hoffe nun darauf, mehr Antworten in einem persönlichen Brief zu erhalten, den die Angeklagte angekündigt habe.

"Es war eine Spirale, aus der sie nicht mehr herauskam", beschrieb Verteidiger Marius Müller das Verhalten seiner Mandantin. Die Tat bereue sie zutiefst.

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