Prozesse - Saarbrücken:Geldstrafe für suspendierten Homburger Oberbürgermeister

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Der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt im Gerichtssaal. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Wegen Untreue hat das Landgericht Saarbrücken den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt. Das Gericht blieb mit der Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro am Mittwoch deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und die Zahlung von 10 000 Euro an einen gemeinnützigen Verein gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Das Urteil in der sogenannten Detektiv-Affäre ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits vor knapp zwei Jahren war der 52-Jährige in erster Instanz vom Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof aufgehoben. "Man denkt immer, Politiker sind Maschinen. Aber das sind sie nicht. Es liegt eine ganz schlimme Zeit hinter mir", sagte Schneidewind nach dem Prozess. Das Urteil wollte er nicht kommentieren. Oberstaatsanwalt Peter Thome sagte, er werde vermutlich Rechtsmittel einzulegen, um zunächst die Frist zu wahren.

Die Landgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der OB 2015 ohne Wissen des Stadtrats Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen ließ, um eine angebliche "Holz-Mafia" aufzudecken. Eine Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt. Nach Berechnungen der Kammer liegt der Schaden für die Stadt bei rund 72 820 Euro.

Schneidewind habe für die Stadt "einen Vermögensverlust großen Ausmaßes" herbeigeführt und seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht, sagte Richterin Alexandra Schepke-Benyoucef. Er habe die Detektei weiter beauftragt, obwohl ihm dies schon bei der ersten geforderten Abschlagszahlung von 100 000 Euro hätte bewusst sein müssen. Schneidewind habe Untreue durch Unterlassen begangen, weil er den Detektiv-Vertrag nicht gekündigt habe.

Die Kammer habe das Urteil für Schneidewind gemildert, weil sie einen Täter-Opfer-Ausgleich annehme. So habe Schneidewind bereits 50 913 Euro hinterlegt und wolle weitere 30 000 Euro zahlen. Zugunsten des 52-Jährigen wertete die Kammer zudem, dass er zumindest den objektiven Tatbestand eingeräumt habe, nicht vorbestraft sei, die Tat über fünf Jahre zurückliege, er sich nicht selbst bereichert habe und seitdem strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei. Außerdem seien seine Bezüge gekürzt worden, es laufe noch ein Disziplinarverfahren gegen ihn, und durch das lange Verfahren und die Presseberichterstattung sei er psychisch sehr belastet.

© dpa-infocom, dpa:210126-99-179651/4

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