Prozesse - Saarbrücken:Beschwerde gegen Blitzer: Verfassungsgerichtshof verhandelt

Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Beschwerde eines Autofahrers gegen die Zuverlässigkeit eines Blitzers hat am Donnerstag Verfassungsrichter im Saarland beschäftigt. Der Mann wehrt sich gegen eine Geldbuße von 100 Euro, die er zahlen muss, weil das Messgerät ihn innerorts mit 27 Stundenkilometern zu schnell geblitzt hatte. Da das Gerät nicht alle Messdaten speichere, gebe es keine Möglichkeit, Messfehler aufzuzeigen: Daher sehe er sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hatte der Autofahrer seine Verfassungsbeschwerde begründet.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Beschwerde eines Autofahrers gegen die Zuverlässigkeit eines Blitzers hat am Donnerstag Verfassungsrichter im Saarland beschäftigt. Der Mann wehrt sich gegen eine Geldbuße von 100 Euro, die er zahlen muss, weil das Messgerät ihn innerorts mit 27 Stundenkilometern zu schnell geblitzt hatte. Da das Gerät nicht alle Messdaten speichere, gebe es keine Möglichkeit, Messfehler aufzuzeigen: Daher sehe er sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hatte der Autofahrer seine Verfassungsbeschwerde begründet.

Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofes ist in der bußrechtlichen Rechtssprechung "höchst umstritten", ob die Messungen mit dem Gerät des Herstellers Jenoptik verwertbar sind. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Widersprüchen gegen Bußgeldscheide nach Messungen mit diesem Gerät beschäftigt. Am Donnerstag wurde die Beschwerde mündlich behandelt: Drei Sachverständige seien gehört worden, sagte eine Sprecherin. Eine Entscheidung werde Ende Juni in schriftlicher Form erwartet.

Bei dem umstrittenen Blitzer handelt es sich um ein durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Messgerät. Es speichert als Messdaten den Anfangs- und Endzeitpunkt der Messung, nicht aber den Anfangs- und Endort des betroffenen Fahrzeugs.

Im vorherigen Bußgeldverfahren hatte der Autofahrer ein Gutachten beantragt, um die Messung überprüfen zu lassen. Die Gerichte seien dem nicht nachgekommen und davon ausgegangen, dass trotz Nichtspeicherung der Messdaten der Tempo-Verstoß festgestellt werden könne, teilte der Verfassungsgerichtshof mit.

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