Prozesse - Rostock:Polizei glaubte Sohn nicht: Lebenslange Haft für Eltern-Mord

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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Rostock (dpa/mv) - Ein Mann tötet in Rostock seine schlafenden Eltern - dafür muss er nun eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Das Landgericht Rostock sah den 39-Jährigen des Doppelmords an seinen Eltern schuldig. Zusätzlich stellte es am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Rostocker hatte gestanden, seine 62 und 61 Jahre alten Eltern in der Nacht vor Silvester 2019 in ihrer Wohnung erstochen zu haben. Dort wohnte er mit ihnen zusammen.

Nach Ansicht des Gerichts wollte der Angeklagte, der das Urteil ruhig aufnahm, seine Eltern dafür bestrafen, dass sie ihn aus der Wohnung weisen wollten. Dann hätte er sein bequemes Leben aufgeben müssen. Laut Gericht lebte er in den Tag hinein, übernahm keinerlei Verantwortung und wurde von den Eltern voll versorgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Mannes sagte, er werde eine Revision prüfen.

Durch einen Brief des Rostocker Jobcenters hatten die Eltern einen Tag vor Weihnachten um ihre Wohnung gefürchtet. Falls ihr Sohn, ein arbeitsloser Fleischer, weiter bei ihnen wohnen würde, drohte offenbar das Wohngeld gekürzt zu werden. Zwar sicherte der Angeklagte zu, sich um eine Bleibe zu kümmern. Gleichzeitig suchte er aber Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge im Internet nach Begriffen wie "Elternmord" und "Doppelmord".

Auch wenn er die Tat erst in der Nacht zum 31. Dezember ausführte, habe er sie sieben Tage vorher geplant, urteilte das Gericht. Demnach schlug er erst auf seinen 62-jährigen Vater mit einem Schlosserhammer ein und versetzte ihm dann 21 Stiche mit einem Jagdmesser. Die inzwischen aufgewachte 61-jährige Mutter tötete er mit 41 Stichen. Der etwa zwei Meter große Mann sei seinen Opfern körperlich weit überlegen gewesen, sagte der Richter.

Er trank noch mehrere Stunden lang Bier, bevor er sich morgens bei einer Polizeiwache stellte und die Tötung der Eltern meldete. Obwohl er schon seinen Rasierer und einen Spiele-Computer im Rucksack dabei gehabt habe, hätten ihm die Polizisten zunächst nicht geglaubt und weggeschickt, schilderte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dann habe sich der Täter im Revier auf eine Bank gesetzt, erst nach dem Schichtwechsel hätte dann die Beweisaufnahme begonnen.

Als Motiv hatte der Angeklagte in seinem Geständnis jahrelange Demütigungen durch seine Eltern angegeben. Er hatte während des Prozesses geschildert, dass ihm in der Tatnacht die seit langem gehegte Wut auf die Eltern wieder hochgestiegen sei. Der Vater habe ihn häufig geschlagen und die Mutter ihn nicht geschützt. Seine beiden Brüder seien bevorzugt worden. Dies wertete die Strafkammer als Schutzbehauptung. So sei er das letzte Mal 22 Jahre zuvor geschlagen worden.

Mit dem Urteil ging das Gericht über die Strafanträge der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung hinaus. Beide hatten die Tat als einen Mord und einen Totschlag gewertet. Die Anwältin eines Bruders des Angeklagten als Nebenklägerin hatte auf eine Verurteilung wegen Doppelmordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Diesem Antrag war das Gericht letztlich gefolgt.

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