Prozesse - Rostock:Mord nach Trinkgelage: Staatsanwaltschaft fordert Lebenslang

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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Rostock (dpa/mv) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 40-jährigen Mannes in Rostock hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes lebenslange Haft für den 37-jährigen Angeklagten beantragt. Er habe seinen Freund aus Heimtücke und Mordlust getötet, sagte die Staatsanwältin am Dienstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Rostock. Zusätzlich beantragte sie die Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Deutschen. Der Prozess habe ergeben, dass er im Mai 2020 seinen auf dem Sofa vermutlich schlafenden Freund mit einem Messer, einer Schere und einer Machete so exekutieren wollte, wie er es zuvor in zahlreichen Gewaltvideos gesehen hatte, so die Staatsanwältin.

Das Opfer und der mutmaßliche Täter hatten sich den Angaben zufolge in einer Jugendhaftanstalt kennengelernt. Noch am Tattag habe der Angeklagte den später Getöteten gegenüber einem anderen Bekannten als besten Freund bezeichnet. Den Abend vor der Tat hätten sie in der Wohnung des Angeklagten damit verbracht, zu trinken, Drogen zu nehmen und Filme zu schauen. Es gebe keine Hinweise auf einen Streit zwischen den beiden, sagte die Staatsanwältin.

Der 40-Jährige habe sich nach Mitternacht zum Schlafen auf ein Sofa gelegt. Er sei arg- und wehrlos gewesen, als ihn der Angeklagte dort angegriffen habe. Mit einem Messer und einer Schere habe dieser versucht, den Kopf des Opfers abzutrennen und ihm am Ende eine Machete in den Schädel gehauen. Nach der Tat beschmierte er eine Zimmerwand mit einer Art Blutengel und verteilte Blut in der Wohnung. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen.

Die Polizei fand bei dem Angeklagten zahlreiche gewaltverherrlichende Videos. Laut Staatsanwaltschaft hatte er selbst in einem Video eines Gangster-Rappers mitgespielt. Der Angeklagte sei in seiner Kindheit von seinen Eltern geschlagen und vernachlässigt worden. Seit seinem 14. Lebensjahr sei er selbst durch zahlreiche Gewalttaten aufgefallen. Der schon seit November 2020 laufende Prozess soll Anfang August mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden.

© dpa-infocom, dpa:210712-99-356260/5

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