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Prozesse - Rostock:Gartennachbarn gequält: Haftstrafen für zwei Männer

Rostock (dpa/mv) - Wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung hat das Landgericht Rostock am Mittwoch zwei Männer aus Lalendorf bei Güstrow zu längeren Haftstrafen verurteilt. Ein 35-jähriger Hilfsarbeiter muss für fünf Jahre und ein 63-jähriger ehemaliger Lkw-Fahrer für drei Jahre ins Gefängnis. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im März 2019 einen Gartennachbarn in Lalendorf zwei Stunden lang gequält und mit dem Tode bedroht.

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Rostock (dpa/mv) - Wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung hat das Landgericht Rostock am Mittwoch zwei Männer aus Lalendorf bei Güstrow zu längeren Haftstrafen verurteilt. Ein 35-jähriger Hilfsarbeiter muss für fünf Jahre und ein 63-jähriger ehemaliger Lkw-Fahrer für drei Jahre ins Gefängnis. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im März 2019 einen Gartennachbarn in Lalendorf zwei Stunden lang gequält und mit dem Tode bedroht.

Die Angeklagten hatten danach das 39 Jahre alte Opfer in ihre Gartenlaube gelockt. Sie wollten ihn zur Rede zu stellen, da sie ihm unterstellten, er verbreite Gerüchte über das Familienleben des jüngeren Angeklagten. Sie nahmen ihm sein Handy ab, traten und schlugen ihn mit den Fäusten sowie mit einem Axtstiel an den Kopf. Außerdem nötigten sie ihn, vor der Gartenlaube nackt Holz zu hacken. Dabei beschimpften und beleidigten sie ihn auf übelste Weise. Außerdem bedrohten sie ihn mit einer Kettensäge.

Als die beiden vorbestraften Deutschen von dem um sein Leben fürchtenden Opfer abließen, drohten sie ihm mit weiteren Qualen, falls er sie der Polizei verrate. Stattdessen solle er "dunkelhäutige" Menschen für seine Verletzungen verantwortlich machen. Das Opfer lag mehrere Wochen im Krankenhaus, zeitweise auf der Intensivstation. An den psychischen Folgen leide er noch heute.

Den 35-jährigen Angeklagten wies das Gericht wegen seiner Alkohol- und Sucht zusätzlich in eine geschlossene Entzugsklinik ein. Beide müssen dem Opfer insgesamt 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie auch wegen Geiselnahme angeklagt, wodurch ein höheres Urteil gegen sie hätte verhängt werden können. Das Gericht bestätigte den Vorwurf jedoch nicht und erkannte stattdessen auf Freiheitsberaubung.

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