Prozesse - Rostock:Forderung nach Bewährungsstrafe für ehemaligen Amtsrichter

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Rostock (dpa/mv) - Im Prozess vor dem Landgericht Rostock gegen einen früheren Amtsrichter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert. Laut Anklagebehörde hat der heute 58 Jahre alte Jurist zwischen 2013 und 2015 am Amtsgericht Güstrow mehr als 800 Verkehrsdelikte so lange nicht bearbeitet, bis er die Bußgeldverfahren wegen Verjährung einstellen konnte. Die Verjährungsfrist liegt bei sechs Monaten nach Eingang beim Amtsgericht. Die Verkehrsverstöße hätten im Höchstmaß mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden können.

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer am Montag, dass das Pensum der Arbeit durchaus handhabbar gewesen wäre. Es sei aber das Ziel des Richters gewesen, sich Arbeit zu ersparen. Laut Anklage sei er im Tatzeitraum an mindestens zwei Tagen pro Arbeitswoche dem Gericht ferngeblieben.

Nach einer früheren Mitteilung des Landgerichts war der Richter aus gesundheitlichen Gründen zum August 2018 in den Ruhestand versetzt worden. Ein Gutachter hatte bei dem Angeklagten eine verminderte Steuerungsfähigkeit festgestellt.

Der Prozess wird am 25. Oktober mit dem Plädoyer des Verteidigers fortgesetzt. Am 15. November soll das Urteil gesprochen werden. Ungewöhnlich ist, dass der angeklagte Richter für sein Schlusswort einen eigenen Verhandlungstermin am Tag zuvor bekommt.

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