Prozesse - Rostock:Bis zu fünf Jahre Haft für Steuerhinterziehung beantragt

Deutschland
Goldbarren mit 100 Gramm Gewicht liegen auf einem Tisch. Foto: Armin Weigel/dpa/Archiv/Illustration (Foto: dpa)

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Rostock (dpa/mv) - In einem Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor dem Rostocker Landgericht hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von bis zu fünf Jahren beantragt. Die fünf Angeklagten im Alter zwischen 45 und 60 Jahren hätten sich durch Scheingeschäfte Umsatzsteuer in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro erschlichen oder erschleichen wollen, sagte der Anklagevertreter am Dienstag in seinem Schlussvortrag. Demnach gründeten sie diverse Firmen, die mit Gold und Schmuck gehandelt haben sollen. Gegenüber den Finanzämtern gaben sie Geschäftsvorgänge an, für die sie sich die angeblich gezahlte Umsatzsteuer erstatten ließen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelten die fünf Männer als Bande. Für deren führendes Mitglied, einen 55-jährigen Mann aus der Region Rostock, beantragte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Gefängnis, wobei ein früheres Urteil über dreieinhalb Jahre Haft ebenfalls wegen Steuerhinterziehung miteinbezogen werden soll. Ein weiterer Angeklagter soll für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Für die anderen drei, darunter einen Steuerberater, beantragte die Staatsanwaltschaft jeweils zwei Jahre und vier Monate Haft. Der Prozess wird am 25. August mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 28. August verkündet.

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