Süddeutsche Zeitung

Prozesse - Rostock:Bereicherungsstreit bei AWO: Erstes Urteil rechtskräftig

Waren/Rostock (dpa/mv) - Der erste Rechtsstreit um Bereicherung beim Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist beendet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat der Ex-Geschäftsführer des Kreisverbandes, Peter Olijnyk, nach dem verlorenen Prozess im März am Oberlandesgericht Rostock kein Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof mehr eingelegt. Das OLG hatte Anfang März Olijnyks Klage gegen seine fristlose Kündigung im Jahr 2016 in zweiter Instanz abgewiesen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Waren/Rostock (dpa/mv) - Der erste Rechtsstreit um Bereicherung beim Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist beendet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat der Ex-Geschäftsführer des Kreisverbandes, Peter Olijnyk, nach dem verlorenen Prozess im März am Oberlandesgericht Rostock kein Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof mehr eingelegt. Das OLG hatte Anfang März Olijnyks Klage gegen seine fristlose Kündigung im Jahr 2016 in zweiter Instanz abgewiesen.

Damit ist das in Rostock gesprochene Urteil inzwischen rechtskräftig und könnte vollstreckt werden, wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg sagte. Demnach muss der Ex-Manager rund 390 000 Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber zahlen, wie OLG-Richterin Sandra Feger damals erläutert hatte. Das Geld hatte er von 2004 bis 2016 unrechtmäßig bezogen.

Der Fall gilt für Mecklenburg-Vorpommern als Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen bei der AWO und anderen Sozialverbänden, womit sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags befasst. Der 70-Jährige hatte sich laut AWO-Landesverband über Jahre unverhältnismäßig hohe Gehälter zugeschanzt, wie Untersuchungen ergaben. Der Ex-Manager hatte zuletzt 150 000 Euro im Jahr bezogen. Dazu wollte er 35 000 Euro Tantiemen im Jahr und eine lebenslange Betriebsrente von 2000 Euro.

Die nötigen "Änderungsverträge" hatte immer der damalige Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann unterzeichnet, der auch Vize-Landeschef der AWO-MV war und für die SPD im Bundestag saß. Eigentlich hätten dort zwei unabhängige Unterschriften stehen sollen.

Als das Ganze öffentlich bekannt wurde, wurde Olijnyk Mitte 2016 in Waren an der Müritz fristlos entlassen. Auch Lohmann soll profitiert haben: Er hatte eine Art Beratervertrag als Psychologe mit dem Kreisverband, den wiederum Olijnyk unterschieben hatte, wie in den Verhandlungen bekannt wurde. Der AWO-Landesverband sprach von einem "perfiden System". Auch der AWO-Bundesverband kritisierte die Geschäftspraxis an der Müritz.

Zunächst wies das Landgericht Neubrandenburg Olijnyks Klage gegen seine Kündigung ab. Er zog vor das OLG, wo erstmals auch der 76-jährige Lohmann im Prozess als Zeuge aussagen sollte. Dieser schwieg aber. Andere damalige Vorstandsmitglieder gaben aber an, von den jeweils stark gestiegenen Gehaltsverträgen Olijnyks nichts gewusst zu haben. Gegen beide Ex-AWO-Manager ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin weiterhin wegen Untreue-Verdachts. "Die Ermittlungen sind nahezu abgeschlossen", sagte ein Sprecher in Schwerin.

Im Gegenzug soll Olijnyk aber auch noch Geld bekommen. Da seine Kündigung fristgerecht erst bis Ende 2017 möglich gewesen wäre, stünden ihm nun noch rund 100 000 Euro nachträglich vom AWO-Kreisverband zu, hatten die Richter festgelegt. Unterdessen hatte die Staatsanwaltschaft im April bereits die Anwesen von Olijnyk, Lohmann und deren Partnern durchsuchen lassen. Dabei wurde vorsorglich "Vermögen beschlagnahmt", hieß es. Dazu gehörten "Wertgegenstände", wie Autos und mindestens ein teures Boot, und auch Geld, denn auch die Konten wurden überprüft.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190707-99-956217
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal