Prozesse - Regensburg:Wolbergs-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter gestellt

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Regensburg (dpa/lby) - Nächste Wendung im Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs: Nachdem der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl das Verfahren am Mittwochvormittag nicht einstellte, hat Wolbergs-Verteidiger Peter Witting im Namen seines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen drei der Richter gestellt. Die Kammer ist mit vier Richtern und drei Schöffen besetzt. Über den Antrag soll bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Mittwoch entschieden werden.

Die Richter würden den Prozess entgegen ihrer Überzeugungen führen wollen, erklärte Witting. Sie hätten ihre Rechtsauffassung "geopfert", weil das Oberlandesgericht (OLG) anders entschieden habe. Es bestehe die Besorgnis, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht mehr gegeben sei und die Richter auch bei weiteren Entscheidungen bereit sein könnten, ihre Überzeugungen aufzugeben.

Die Strafkammer hatte die erste der nun zu verhandelnden drei Anklagen im März 2019 zunächst abgelehnt - mit der Begründung, dass es eine inhaltliche Überschneidung mit den Vorwürfen aus dem damals bereits laufenden ersten Prozess gebe. Das OLG hatte das anders gesehen und die Anklage zugelassen.

So wie die Strafkammer sah dies zum Prozessauftakt auch Witting: Er sah eine inhaltliche Überschneidung zwischen den Vorwürfen im ersten und im zweiten Prozess. Deswegen handele es sich dabei um einen einheitlich zu sehenden Tatvorwurf. Er verwies auf das sich aus dem Grundgesetz ableitende Verbot der Doppelbestrafung und forderte die Einstellung des Verfahrens. Witting hatte betont, dass das Landgericht nicht an die Entscheidung des OLG gebunden sei. Kimmerl bestätigte dies, sagte aber auch, dass das OLG nun einmal das nächste übergeordnete Gericht sei und die Kammer sich beraten werde.

Am Mittwoch gab Kimmerl bekannt, das Verfahren "zu diesem Zeitpunkt" nicht einstellen zu wollen. Er betonte, beide Argumentationen - die des Wolbergs-Verteidigers, die ja ursprünglich auch die der Strafkammer war, wie auch die des OLG - seien nachvollziehbar. Man schließe sich aber zunächst dem OLG an. Näher begründet hat er diesen Schritt nicht.

Wolbergs muss sich erneut im Zusammenhang mit Parteispenden verantworten. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und Vorteilsnahme. Mit ihm stehen drei Bauunternehmer vor Gericht. Der Anklage nach wollten sich diese das Wohlwollen Wolbergs' bei der Vergabe von Bauprojekten sichern. Wolbergs weist die Vorwürfe zurück.

Im ersten Prozess war Wolbergs in zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Mitangeklagt war der Unternehmer Volker Tretzel, der überraschend am Mittwoch im zweiten Prozess eine Rolle spielte - wenngleich er gar nicht beteiligt ist.

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen das im Juli gefällte Urteil gegen Tretzel und dessen ehemaligen Mitarbeiter Franz W. auch zu deren Gunsten in Revision gehen zu wollen. Die beiden waren unter anderem wegen fünf Fällen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz bezüglich der Jahre 2011 bis 2015 verurteilt worden; Tretzel zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe, W. zu einer Geldstrafe.

Bei Nachermittlungen im Zusammenhang mit dem zweiten Prozess sei nun festgestellt worden, dass für das Jahr 2015 wohl kein unrichtiger Rechenschaftsbericht der SPD vorgelegen habe, so dass Tretzel und W. für 2015 nicht wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz hätten belangt werden können.

Die Verteidiger Tretzels prangerten in einer Stellungnahme einmal mehr die "schlampige Ermittlungsarbeit" der Staatsanwaltschaft an. Dass die Behörde aufgrund zufälliger Erkenntnisse aus einem anderen Verfahren zu der Erkenntnis gelangt sei, ihre verbliebenen Vorwürfe nicht vollständig aufrechterhalten zu können, belege, wie "einseitig und belastungseifrig" sie das Ermittlungsverfahren betrieben habe. Die Verteidiger gehen weiter davon aus, dass sich die Vorwürfe gegen ihren Mandanten "letztlich vollständig in Luft auflösen werden".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: