Prozesse - Regensburg:Misshandlung ihres Kindes: Haftstrafen für Eltern gefordert

Regensburg (dpa/lby) - Sie sollen ihren Sohn aus Angst vor dem Jugendamt trotz lebensgefährlicher Brandverletzungen nicht zum Arzt gebracht haben: Im Prozess gegen die Eltern des heute Sechsjährigen vor dem Landgericht Regensburg hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den Vater eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen gefordert und für die Mutter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft rückte damit von der ursprünglichen Anklage ab: Vor Gericht steht das Paar nämlich wegen versuchten Mordes. Die Verteidiger forderten für die beiden 37 Jahre alten Angeklagten deutlich niedrigere Strafen von jeweils zwei Jahren und neun Monaten.

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Regensburg (dpa/lby) - Sie sollen ihren Sohn aus Angst vor dem Jugendamt trotz lebensgefährlicher Brandverletzungen nicht zum Arzt gebracht haben: Im Prozess gegen die Eltern des heute Sechsjährigen vor dem Landgericht Regensburg hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den Vater eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen gefordert und für die Mutter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft rückte damit von der ursprünglichen Anklage ab: Vor Gericht steht das Paar nämlich wegen versuchten Mordes. Die Verteidiger forderten für die beiden 37 Jahre alten Angeklagten deutlich niedrigere Strafen von jeweils zwei Jahren und neun Monaten.

Der Bub erlitt die schweren Verletzungen, als die Mutter im vergangenen Herbst im Garten mutmaßliches Diebesgut ihres Mannes verbrennen wollte und dabei den in Brand geratenen Benzinkanister in Panik von sich schleuderte - der Junge stand direkt daneben. Die Eltern sollen das Kind trotz dessen Verbrennungen dritten Grades fünf Tage größtenteils sich selbst überlassen und sich stattdessen mit Sexspielen beschäftigt haben. Auch die vier Geschwister mussten das Martyrium hilflos mit ansehen. Eine Tankstellenpächterin wurde schließlich auf den kaum mehr ansprechbaren Jungen aufmerksam. Sie informierte Polizei und Jugendamt.

Die Plädoyers wurden am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, weil die Frau an einer Krankheit aus dem Bereich der Schizophrenie leidet. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.

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