Prozesse - Regensburg:Im Parteispendenskandal Anklage gegen Stadtrat erhoben

Regensburg (dpa/lby) - Im Skandal um Parteispenden im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 droht einem weiteren Politiker ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Stadtrat und damaligen CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage erhoben. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Nun muss das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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Regensburg (dpa/lby) - Im Skandal um Parteispenden im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 droht einem weiteren Politiker ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Stadtrat und damaligen CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage erhoben. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Nun muss das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Im Zentrum des Parteispendenskandals steht der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, der sich seit vergangenem Herbst wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten muss. Mit dem früheren SPD-Politiker sind drei weitere Männer angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft nun Schlegl vor, Spenden eines Immobilienkonzerns für seinen Wahlkampf verschleiert zu haben. So sollen Spenden in Höhe von 40 000 Euro an den Verein Bürger für Regensburg über Strohmänner gezahlt und Wahlkampfkosten in Höhe von 50 000 Euro von dem Konzern übernommen worden sein. Um die Zahlungen zu verschleiern, sollen Scheinrechnungen ausgestellt und diese von den Rechnungsempfängern steuerlich geltend gemacht worden sein.

Eine Spende eines Bauunternehmers für Schlegls Kommunalwahlkampf in Höhe von fast 60 000 Euro soll über Strohmänner - gestückelt auf Beträge knapp unter 10 000 Euro - gezahlt und dann unzutreffend im CSU-Rechenschaftsbericht ausgewiesen worden sein. Nach dem Parteiengesetz müssen Spenden unter 10 000 Euro nicht veröffentlicht werden. Zudem ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass Schlegl bei seiner Aussage als Zeuge im Prozess gegen Wolbergs die Unwahrheit gesagt hat in Bezug auf die Spenden für den Verein Bürger für Regensburg.

Im Prozess gegen Wolbergs sind für den kommenden Montag die ersten Plädoyers geplant. Den Auftakt soll die Staatsanwaltschaft machen.

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