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Prozesse - Regensburg:Fall Baumer: heimtückischer Mord oder ein "blöder Unfall"?

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Regensburg (dpa) - Mord contra Freispruch - die Forderungen von Ankläger und Verteidiger im Fall Maria Baumer könnten gegensätzlicher kaum sein. Vor dem Landgericht Regensburg plädierte Staatsanwalt Thomas Rauscher am Dienstag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Anwalt des angeklagten Krankenpflegers, Michael Euler aus Frankfurt, sprach von einem "blöden Unfall" und forderte Freispruch.

Der 36 Jahre alte Angeklagte hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft seine Verlobte im Mai 2012 mit Medikamenten getötet und ihre Leiche vergraben. Pilzsammler fanden die Tote im Herbst 2013 in einem Wald. Der Tod der Frau hatte in der Region unter anderem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil die 26-Jährige kurz vor ihrem Verschwinden zur Landesvorsitzenden der Katholischen Landjugendbewegung in Bayern (KLJB) gewählt worden war.

Der Anklage nach hatte sich der Mann in eine Patientin verliebt und wollte für eine neue Beziehung frei sein - ohne dafür die Verlobung lösen zu müssen. Zudem habe er mit dem Verschwinden das Scheitern seines Medizinstudiums vor seinen Angehörigen rechtfertigen wollen. Im Prozess hatte der 36-Jährige über seinen Anwalt angegeben, seine Verlobte nicht getötet, jedoch ihre Leiche vergraben zu haben. In der Grube waren Haare des Mannes gefunden worden, zudem hatte er den Spaten im Wald vergessen.

Der Krankenpfleger war nach dem Fund der Leiche bereits festgenommen, aber wieder freigelassen worden. Ende 2019 geriet er erneut ins Visier der Ermittler, als aufgrund neuer technischer Möglichkeiten unter anderem Spuren der Medikamente an den Überresten der Leiche nachgewiesen werden konnten.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich vor allem auf Google-Suchen des Angeklagten im Zeitraum vor dem Verschwinden der Frau sowie auf das Verhalten des Mannes nach der Tat, als er den Angehörigen zahlreiche Lügengeschichten auftischte.

Staatsanwalt Rauscher bezeichnete den Angeklagten als "pathologischen Lügner", der zutiefst manipulativ und völlig unfähig zum offenen Konflikt sei. Der Mann sei nicht fähig gewesen, die Beziehung wenige Monate vor der Hochzeit - die Einladungen waren bereits verschickt - zu lösen. "Maria hätte ihm sicherlich den Marsch geblasen." Der Angeklagte habe eine bürgerliche Fassade aufrecht erhalten wollen.

Die Psychiaterin sprach beim Angeklagten von einer narzisstischen Persönlichkeitsstruktur, sah aber keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung im klinisch relevanten Sinne, wie sie sagte.

Diverse Internet-Recherchen sah der Staatsanwalt als Beweis für die Planung der Tat, so hatte sich der Angeklagte unter anderem über tödliche Medikamenten-Dosen informiert und nach "der perfekte Mord" und "Würgegriff" gesucht. Auch die Bahnfahrt der Frau nach Hamburg, die der Angeklagte damals den Angehörigen vorgegaukelt hatte, soll er bereits vor dem Tod der Frau auf deren Laptop gesucht und gespeichert haben, um es so aussehen zu lassen, als hätte sie selber danach gesucht.

Der Verteidiger wies die Argumente der Staatsanwaltschaft zurück. Wegen eines gescheiterten Studiums einen Menschen umzubringen, sei ein "denkbar schlechtes Argument". Sein Mandant hätte einfach zugeben können, die Prüfungen nicht bestanden zu haben. Dass sein Mandant den Spaten im Wald vergessen hatte, sah der Anwalt als Beleg dafür, dass es eben kein geplanter Mord sein könne. Denn dann hätte er den Spaten später geholt, weil ihm klar gewesen sein muss, dass ihn der Spaten verdächtig machen könnte.

Dass der Angeklagte den Angehörigen seiner Verlobten das Verschwinden vorgetäuscht hat, sei moralisch verwerflich, sagte der Verteidiger und fügte an: "Wenn man an den lieben Gott glaubt, kommt er dafür sicher in die Hölle, aber er kommt dafür nicht ins Gefängnis." So niederträchtig das auch sein mag, so Euler, "strafrechtlich ist das gar nichts". Deswegen sei sein Mandant freizusprechen.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte mit zitternder Stimme, er bereue, was er damals getan habe und insbesondere die Lügen, die er bis zuletzt aufrecht erhalten habe. Er bat die Familie Baumer wie auch seine eigene Familie um Entschuldigung.

Das Urteil soll am Dienstag (15.00 Uhr) gesprochen werden.

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