Prozesse:Prozess wegen Tötung von Geschäftsmann: Angeklagter schweigt

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Mordprozess wegen der Tötung eines Geschäftsmannes in der Wiesbadener Innenstadt will der Angeklagte zunächst keine Angaben machen. Dies werde er erst tun, wenn alle Ermittlungsergebnisse vorlägen, sagte der Rechtsanwalt des 24-jährigen Türken zum Beginn des Verfahrens am Mittwoch. Laut Angaben der Schwurgerichtskammer des Wiesbadener Landgerichts fehlt noch ein Gutachten, das sich mit den Blutspuren am Tatort beschäftigt.

Er habe aus niedrigen Beweggründen und grausam gehandelt, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Danach hatte der 24-Jährige bereits in den Wochen vor der Tat Streit mit seinem Opfer gehabt. Es soll um Geld gegangen sein, das er von dem 71-Jährigen für seine Handwerkerarbeiten in dem Mehrfamilienhaus in Wiesbaden - dem späteren Tatort - verlangte. Der Geschäftsmann hatte das Gebäude sanieren lassen.

Dort hielt er sich am Morgen des 31. August 2019 auf, als der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft unangemeldet erschien. Dieser soll ihn mit Fixierband sowie Stromkabel von den Füßen bis zum Kopf gefesselt und dann laut Anklage "über längere Zeit" vor allem am Kopf mit Schlägen malträtiert haben. Als der Notarzt eine Stunde später kam, fand er den Mann tot in einem kleinen Raum. "Massive Blutungen vom Schädel", notierte der Mediziner in seinem Protokoll.

Bei dem Prozess steht im Raum, dass der Angeklagte selbst den Notruf alarmiert haben könnte. Angerufen worden war mit dem Handy des Getöteten, das Telefon wurde später bei dem 24-Jährigen gefunden. Auf dem Mitschnitt des Notrufs ist zu hören, wie ein männlicher Anrufer mit ruhiger Stimme von einer Schlägerei berichtet. Ein Mann sei bewusstlos, am Boden sei Blut, sagte er. Immer wieder kommt es in dem Minuten langen Gespräch zu Verständigungsproblemen, schließlich schimpft der Anrufer und bricht das Gespräch ab. Um den Angeklagten womöglich als Anrufer identifizieren zu können, hatten die Ermittler einen Gutachter mit einem Stimmabgleich beauftragen wollen. Der Angeklagte habe jedoch nicht eingewilligt, berichtete ein Polizist in seiner Zeugenaussage.

Der 24-Jährige hatte sich nach der Tat gestellt, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Wiesbadener Landgericht hat noch fünf weitere Verhandlungstermine bestimmt, nach der bisherigen Planung soll Anfang Juli das Urteil verkündet werden.

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