Berlin (dpa) - Der Prozess gegen einen Berliner, der seinen Sexualpartner getötet und anschließend seinen Kopf gekocht hatte, wird neu aufgerollt. Das Landgericht habe bei seiner Entscheidung "unzweideutige Tatsachen" nicht ausreichend gewürdigt, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Laut einem Bericht der Zeitungen "B.Z." und "Bild" hob er das Urteil der Vorinstanz vom 7. Dezember 2012 auf. Der damals 44 Jahre alte Vertreter bekam dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Prozesse:Prozess wegen tödlicher Sexualpraktiken wird neu aufgerollt
Berlin (dpa) - Der Prozess gegen einen Berliner, der seinen Sexualpartner getötet und anschließend seinen Kopf gekocht hatte, wird neu aufgerollt. Das Landgericht habe bei seiner Entscheidung "unzweideutige Tatsachen" nicht ausreichend gewürdigt, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Laut einem Bericht der Zeitungen "B.Z." und "Bild" hob er das Urteil der Vorinstanz vom 7. Dezember 2012 auf. Der damals 44 Jahre alte Vertreter bekam dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
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