Karlsruhe (dpa) - Bei Produktpiraterie müssen Banken Name und Anschrift eines verdächtigen Kunden an betroffene Firmen herausrücken. Die Geldhäuser könnten die Auskunft nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern, urteilte der Bundesgerichtshof. Die Richter gaben damit der Kosmetikfirma Coty recht. Der Konzern darf nun von der Stadtsparkasse Magdeburg erfahren, wer auf der Internetplattform Ebay 2011 gefälschte Davidoff-Produkte angeboten hatte. Coty gehören die Rechte an dem Parfüm.
Prozesse:Produktpiraterie: Banken müssen Daten Verdächtiger rausrücken
Karlsruhe (dpa) - Bei Produktpiraterie müssen Banken Name und Anschrift eines verdächtigen Kunden an betroffene Firmen herausrücken. Die Geldhäuser könnten die Auskunft nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern, urteilte der Bundesgerichtshof. Die Richter gaben damit der Kosmetikfirma Coty recht. Der Konzern darf nun von der Stadtsparkasse Magdeburg erfahren, wer auf der Internetplattform Ebay 2011 gefälschte Davidoff-Produkte angeboten hatte. Coty gehören die Rechte an dem Parfüm.
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