Prozesse:Post nicht zugestellt: Briefträger muss Jahre ins Gefängnis

Potsdam (dpa) - Ein Briefträger muss ins Gefängnis, weil er fast 1300 Postsendungen behalten und geöffnet hat. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 45 Jahre alten Postboten aus Brandenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Richter sprachen den Angeklagten der Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Betruges und des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Sie folgten dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte unter anderem Pakete mit elektronischen Geräten behalten.

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Potsdam (dpa) - Ein Briefträger muss ins Gefängnis, weil er fast 1300 Postsendungen behalten und geöffnet hat. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 45 Jahre alten Postboten aus Brandenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Richter sprachen den Angeklagten der Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Betruges und des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Sie folgten dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte unter anderem Pakete mit elektronischen Geräten behalten.

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