Prozess um Volksverhetzung:Generalstaatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Bhakdi

Der Angeklagte Sucharit Bhakdi (l) und seine Anwälte Tobias Weissenborn (2.v.l), Sven Lausen (hinten M) und Martin Schwab (2.v.r) sitzen im Gerichtssaal. (Foto: Christian Charisius/dpa)

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Plön (dpa) - Im Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön hat die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert. Ihrer Überzeugung nach überschritten Bhakdis Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit. Angeklagt ist Bhakdi in zwei Fällen.

Im April 2021 soll er im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der „Querdenker“-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert.

© dpa-infocom, dpa:230522-99-785815/8

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