Prozesse - Osnabrück:Nach 25 Jahren: Mann zu lebenslanger Haft verurteilt

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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Osnabrück (dpa/lni) - Im Prozess um einen 25 Jahre zurückliegenden Mordfall ist ein 66-Jähriger am Freitag vor dem Osnabrücker Landgericht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Verteidiger des Angeklagten aus Freren (Landkreis Emsland) hatte sich mangels Beweise für einen Freispruch seines Mandanten ausgesprochen. (Az.: 6 Ks 12/19)

Der Deutsche soll im August 1995 eine 24-Jährige aus Sögel nach einer versuchten Vergewaltigung ermordet haben. Daran hatte die Große Strafkammer keinen Zweifel. Der Vorsitzende Richter Ingo Frommeyer ließ sich in seiner Urteilbegründung fast zwei Stunden Zeit, um das Geschehen und die Urteilsfindung detailliert nachzuzeichnen.

Im August 1995 soll die Frau mit Freunden auf einer Kirmes und später in einem Bistro gefeiert haben. Nach Mitternacht habe sie sich auf den Heimweg gemacht und aus Angst, den etwa zwei Kilometer langen Weg zu Fuß allein nach Hause zu gehen, ein Taxi gesucht.

Der Angeklagte sei zu dem Zeitpunkt in Besitz eines ehemaligen Taxis gewesen, das die übliche elfenbeinfarbene Lackierung hatte. Die 24-Jährige stieg in das Auto ein, floh aber wenig später in der Nähe eines Stoppelfelds. Der Mann habe sie eingeholt und zu Boden geworfen. Anhand des Zustands der Kleidung und des Leichnams ging das Gericht davon aus, dass der Mann die Frau vergewaltigen wollte. Dabei erdrosselte er sie mindestens eine Minute lang mit großer Intensität mit ihrem eigenen Pullunder.

Frommeyer beanstandete, der Angeklagte habe seine Aussagen vor Gericht und bei der Polizei immer wieder den Vorhaltungen angepasst. Insgesamt seien sie nicht glaubwürdig. Der Mann sei "massiv und erheblich vorbestraft". Sein Strafregister beginnt 1970. Zuletzt wurde er 2011 zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er eine Frau mit vorgehaltener Pistole gezwungen hatte, Geld von einem Automaten abzuheben. 2018 wurde er aus dem Gefängnis entlassen.

Überführt wurde der 66-Jährige nun, weil seine DNA-Spuren an der Kleidung und dem Körper der Getöteten gefunden wurden. Diese und andere Indizien hätten zur Verurteilung des Mannes geführt, so Frommeyer. Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Ein psychologischer Gutachter habe ihm zwar eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur bescheinigt, wodurch er keine Empathie für seine Opfern empfinde. Mildernde Umstände oder die Unterbringung in der Psychiatrie seien jedoch nicht angebracht.

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