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Prozesse - Osnabrück:Landgericht bestätigt Urteil gegen FDP-Politikerin

Osnabrück (dpa/lni) - Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil gegen eine Kommunalpolitikerin der FDP wegen Wahlfälschung bei der Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück bestätigt. Für die Politikerin, die das Strafmaß angefochten hatte, bleibt es damit bei den im vergangenen Jahr vom Amtsgericht verhängten acht Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 4000 Euro, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

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Osnabrück (dpa/lni) - Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil gegen eine Kommunalpolitikerin der FDP wegen Wahlfälschung bei der Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück bestätigt. Für die Politikerin, die das Strafmaß angefochten hatte, bleibt es damit bei den im vergangenen Jahr vom Amtsgericht verhängten acht Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 4000 Euro, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Den Wahlbetrug hatte die Politikerin im Berufungsverfahren vor dem Landgericht eingeräumt. Sie hatte laut Anklage in einigen Fällen Wahlunterlagen anstelle der Wahlberechtigten ausgefüllt und selbst die Kreuze gesetzt. In anderen Fällen soll sie den Wählern gesagt haben, wo diese ihr Kreuz setzen sollen, was diese dann vor den Augen der Politikerin taten. Bei den Wählern handelte es sich um Menschen mit Migrationshintergrund.

Im Zusammenhang mit Manipulationen bei der Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück hatte das Landgericht Osnabrück im vergangenen Jahr auch vier Kommunalpolitiker der Linkspartei zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Das Strafmaß reichte von sieben Monaten und einer Woche bis zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Ein weiterer Angeklagter, ein Familienangehöriger eines Politikers, wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

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