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Prozesse:Orgasmus-Slogan auf Kondom-Verpackungen bleibt verboten

Düsseldorf (dpa) - Im kuriosen Streit um die Zahl der Orgasmen bei der Nutzung eines Kondoms ist das Düsseldorfer Landgericht bei seiner Haltung geblieben. Die Angabe "entspricht bis zu 21 Orgasmen" auf einer Verpackung mit sieben Kondomen sei irreführend und bleibe verboten, entschied das Gericht. Die Aussage könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Gerade bei Jugendlichen sei die mehrfache Verwendung eines Kondoms einer der häufigsten Fehler. Die Berliner Firma Einhorn hatte gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bei dem Satz habe es sich um einen Spaß gehandelt.

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Düsseldorf (dpa) - Im kuriosen Streit um die Zahl der Orgasmen bei der Nutzung eines Kondoms ist das Düsseldorfer Landgericht bei seiner Haltung geblieben. Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Verpackung mit sieben Kondomen sei irreführend und bleibe verboten, entschied das Gericht. Die Aussage könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Gerade bei Jugendlichen sei die mehrfache Verwendung eines Kondoms einer der häufigsten Fehler. Die Berliner Firma Einhorn hatte gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bei dem Satz habe es sich um einen Spaß gehandelt.

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