Süddeutsche Zeitung

Prozesse - Oldenburg:Staatsanwalt fordert Geldstrafe für Polizisten

Oldenburg (dpa/lni) - Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe beantragt. Die Forderung im Plädoyer lautete am Dienstag auf 60 Tagessätze á 70 Euro für jeden Angeklagten. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, wie ein Sprecher des Oldenburger Landgerichtes mitteilte. Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Beamten Schuld am Unfalltod eines betrunkenen 23 Jahre alten Mannes tragen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Oldenburg (dpa/lni) - Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe beantragt. Die Forderung im Plädoyer lautete am Dienstag auf 60 Tagessätze á 70 Euro für jeden Angeklagten. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, wie ein Sprecher des Oldenburger Landgerichtes mitteilte. Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Beamten Schuld am Unfalltod eines betrunkenen 23 Jahre alten Mannes tragen.

Die Polizisten hatten den jungen Iraner im November 2017 eigentlich nach Hause fahren sollen. Wegen eines eingehenden Einsatzrufes setzten sie ihn aber auf einem Supermarktparkplatz ab. Der 23-Jährige wurde dann später von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beamten sich nicht ausreichend versichert hatten, ob der Mann in der Lage war, unbeschadet nach Hause zu finden.

Ein am Dienstag bei der Verhandlung gehörter Sachverständiger ging allerdings davon aus, dass der 23-Jährige damals nicht orientierungslos war. Er verwies darauf, dass der Mann durchschnittlich 6,5 Stundenkilometer schnell gegangen sei. Dies wurde als Hinweis gewertet, dass er trotz Alkoholisierung eine relativ hohe Gehgeschwindigkeit hatte. Das Urteil in dem Prozess wird am Dienstag (23. April) erwartet.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190416-99-850288
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal