Prozesse - Oldenburg:Nach gewaltsamen Tod von 28-Jähriger: Ehemann vor Gericht

Deutschland
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Oldenburg (dpa/lni) - Wegen Mordes an seiner Ehefrau muss sich ein 63 Jahre alter Mann seit Freitag in Oldenburg vor Gericht verantworten. Er soll im März 2021 seine getrennt von ihm lebende Frau in ihrer Wohnung in Delmenhorst mit einem Küchenmesser getötet haben. Das sagte der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklage. Demnach wollte der Mann die Oberhand über die gemeinsamen Kinder behalten und die 28-Jährige an einer selbstbestimmten Trennung hindern. Die Frau erlitt 64 Stichverletzungen an Kopf und Oberkörper. Sie starb, bevor die Rettungskräfte eintrafen (5 Ks 9/21).

Sein Mandant räume ein, für den Tod der 28-Jährigen verantwortlich zu sein, sagte der Verteidiger des Angeklagten. Demnach hatte der aus Afghanistan stammende Mann kurz vor der Tat eine gerichtliche Anordnung erhalten, die Wohnung nicht mehr betreten zu dürfen. Dennoch fuhr er mit der siebenjährigen Tochter, die er von der Schule abgeholt hatte, zur Wohnung seiner Frau. Diese forderte ihn auf, die Wohnung zu verlassen, was er nicht tat. Nach Schilderung des 63-Jährigen schlug die Frau ihn daraufhin mit Fäusten auf den Kopf. Im Gegenzug habe er mit einem Messer, das er immer bei sich trage, auf sie eingestochen. "Ich war so verwirrt", übersetzte eine Dolmetscherin den Mann. Er könne sich nicht erklären, was in seinem Kopf passiert sei und habe wenig Erinnerungen.

Zeugen schilderten vor Gericht, wie der Mann vor den Augen seiner zwei Kinder der Frau im Treppenhaus mit dem Messer in der Hand hinterherrannte. Die Frau sei blutverschmiert gewesen, sagte eine Zeugin. "Er hat so besessen auf sie eingeschlagen."

Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass es ihm vor der Tat schlecht gegangen sei. Demnach war er wegen Suizidgedanken in einer psychiatrischen Klinik. Er berichtete, dass er sich große Sorgen um seine Kinder gemacht habe. Seine Ehe sei "paradiesisch" gewesen. Die Beziehungsprobleme hätten begonnen, nachdem sein Schwager im vergangenen Oktober nach Deutschland kam. Dieser brachte nach den Schilderungen des Angeklagten Unruhe in die Beziehung, etwa weil er ein Problem damit gehabt habe, dass das Ehepaar zum Christentum konvertiert sei. Der Schwager habe ihn außerdem geschlagen, seitdem leide er unter Gedächtnislücken.

Das Landgericht hat zunächst sechs weitere Verhandlungstermine geplant.

© dpa-infocom, dpa:210909-99-156924/4

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