Prozesse - Nürnberg:Messerstecher soll in Sicherungsverwahrung

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Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess gegen den Messerstecher von Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der mehrfach vorbestrafte 39-jährige Angeklagte habe einen Hang zu erheblichen Straftaten und sei für die Allgemeinheit eine Gefahr, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Weyde am Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Trotz zahlreicher Gefängnisaufenthalte zeige er eine "hohe Rückfalltendenz".

Der in einigen Medien in Anlehnung an den Londoner Serienmörder Jack the Ripper als "Ripper von Johannis" bezeichnete Deutsche steht wegen dreifachen versuchten Mordes und Diebstahls mit Waffen vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, am 13. Dezember vergangenen Jahres im Nürnberger Stadtteil Sankt Johannis wahllos und ohne Vorwarnung drei Frauen auf offener Straße mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Einen Tag nach den Angriffen wurde er festgenommen. Das Urteil soll am Mittwoch (14.00 Uhr) gesprochen werden.

Bei den Mordversuchen sei der gelernte Lagerist und zuletzt obdachlose Mann "sehr, sehr nah an einer Tatvollendung gewesen", sagte der Oberstaatsanwalt. Nur dem Zufall und ärztlichen Künsten sei es zu verdanken, dass die drei Opfer die Messerattacken des Obdachlosen überlebt hätten. Alle drei geschädigten Frauen seien stark traumatisiert und müssten psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Eine psychologische Erkrankung des Tatverdächtigen und eine alkoholbedingte verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit hätten Gutachter im Prozess ausgeschlossen. Seit seiner frühesten Jugend sei der Angeklagte immer wieder straffällig geworden, darunter wegen zahlreicher Diebstahl- und Gewaltdelikte. Die Haftstrafen hätten aber keinerlei Wirkung auf ihn gehabt. "Was sein Motiv war, ins Gefängnis zu kommen oder Hass auf Frauen, das blieb im Prozess unklar", sagte der Oberstaatsanwalt.

In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte die Taten gestanden und gesagt, er könne sich selbst nicht erklären, wie es dazu kam.

Die beiden Verteidiger baten darum, das Geständnis ihres Mandanten und seine Entschuldigung bei den Opfern während des Prozesses strafmildernd zu berücksichtigen. Eine Sicherungsverwahrung sei "völlig unangemessen". Stattdessen solle ihr Mandant in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Nur bei der dritten, schwersten Tat ihres Mandanten, könne ein Tötungsvorsatz unterstellt werden. Bei den beiden anderen nur ein Verletzungsvorsatz.

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