Prozesse:NPD scheitert vor Verfassungsgericht mit Klage gegen Schwesig

Karlsruhe (dpa) - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat mit ihrer Warnung vor der NPD im Thüringer Wahlkampf nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Eine entsprechende Klage der NPD wies das Bundesverfassungsgericht ab. Demnach sind die Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Zeitungsinterview nicht ihrem Ministeramt zuzurechnen. Schwesig begrüßte das Urteil als ein "starkes Zeichen auch für all jene, die sich vor Ort gegen Rechtsextremismus engagieren".

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Karlsruhe (dpa) - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat mit ihrer Warnung vor der NPD im Thüringer Wahlkampf nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Eine entsprechende Klage der NPD wies das Bundesverfassungsgericht ab. Demnach sind die Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Zeitungsinterview nicht ihrem Ministeramt zuzurechnen. Schwesig begrüßte das Urteil als ein "starkes Zeichen auch für all jene, die sich vor Ort gegen Rechtsextremismus engagieren".

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