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Prozesse - Nordhausen:Zu wenig Wohngeld gezahlt: Geldstrafe für Jobcenter

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Nordhausen (dpa/th) - Weil es in mehreren Fällen zu wenig Wohngeld gezahlt hat, ist das Jobcenter des Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen zu Geldstrafen verurteilt worden. Es muss laut Urteil des Nordhäuser Sozialgerichts 2400 Euro sogenannte Missbrauchsgebühren zahlen. Zuerst hatte MDR Thüringen online am Dienstag darüber berichtet.

Nach Auffassung von Richterin Gabriele Löffelholz hat das Jobcenter trotz dreimaliger Aufforderung die Richtlinie für Unterkunftskosten bis jetzt nicht nachgebessert. Die Behörde verstoße weiterhin gegen Vorgaben des Bundessozialgerichts: Die Kasseler Richter hatten vor einem Jahr die Jobcenter aufgefordert, die staatlichen Hilfen aufzustocken und den örtlichen Mieten sowie dem Wohngeldniveau anzupassen.

Direktorin Janet Hankel und ihre Richterkollegin Löffelholz hatten am ersten Verhandlungstag des neuen Jahres über neun Klagen gegen das Mühlhäuser Jobcenters zu entscheiden. In allen Fällen verlor die Einrichtung und muss die verweigerten Kosten plus Zinsen nachzahlen. In acht Verfahren hat es zusätzlich jeweils 300 Euro "Missbrauchskosten" zu zahlen. Diese Strafe zusätzlicher Verfahrenskosten wird laut Gericht nicht oft praktiziert.

Ein Kläger war, wie vom Jobcenter gefordert, in eine kleinere Wohnung gezogen, deren Kosten aber trotzdem nicht komplett übernommen wurden. Ein anderer Kläger hatte Wohnrecht für drei Personen - die Kosten für zwei wurden übernommen. In keinem der Fälle ist Berufung zugelassen.

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