Prozesse - Neunkirchen:Prozess gegen verurteilten Polizistenmörder wegen Wilderei

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Neunkirchen (dpa/lrs) - Ein wegen Mordes an zwei Polizisten verurteilter 39-Jähriger muss sich demnächst in einem anderen Prozess erneut vor Gericht verantworten. In dem Verfahren am Schöffengericht beim Amtsgericht Neunkirchen ab dem 14. Februar gehe es unter anderem um den Verdacht der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der falschen Verdächtigung, teilte das Amtsgericht am Dienstag in Neunkirchen mit.

Konkret werde dem Saarländer vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dies soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Um die Aufdeckung der zuvor begangenen Wilderei zu verhindern, soll der heute 39-Jährige auf den Zeugen zugefahren sein. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

Danach soll der Angeklagte diesen Zeugen Ende 2017 wegen Verleumdung angezeigt haben, hieß es. Dabei soll er gewusst haben, "dass der Inhalt der Strafanzeige gänzlich unwahr gewesen" sei. Der Angeklagte werde zu den Prozessterminen aus der Haft ins Gericht gebracht, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Wegen des Verdachts der Jagdwilderei und Verstößen gegen das Waffengesetz laufen laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken noch weitere Ermittlungen gegen den 39-Jährigen. Es handele sich um eine Vielzahl von Fällen mit Tatort im Saarland, aber auch in Baden-Württemberg und in Bayern. Die Tatvorwürfe bezogen sich vor allem auf den Zeitraum 2021 bis Januar 2022.

Der 39-Jährige war im November vom Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit dem Mord an einer 24 Jahre alten Polizeianwärterin und einem Polizeikommissar (29) bei einer Fahrzeugkontrolle am 31. Januar 2022 nahe Kusel (Westpfalz) hatte er dem Richterspruch zufolge die gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-422744/2

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