Prozesse - Neumünster:Tödliche Patientenverwechslung: Bewährung für Pflegerin

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Neumünster (dpa/lno) – Eine 52-jährige Altenpflegerin hat vor dem Amtsgericht Neumünster unter Tränen eine tödliche Patientenverwechslung gestanden. Sie habe Ende April 2017 das für eine andere Patientin bestimmte starke Schmerzmittel Polamidon irrtümlich ihrer ersten Patientin an diesem Samstagmorgen gegeben. Die 67-Jährige fiel ins Koma. Sie starb zwei Wochen später im Krankenhaus.

Amtsrichter Tees Bremer wertete das Fehlverhalten der Angeklagten am Mittwoch als fahrlässige Tötung und verurteilte die Frau zu acht Monaten Bewährungsstrafe. Zugleich muss die Pflegerin 2400 Euro an eine gemeinnützige Stiftung zahlen.  

Der Amtsrichter stellte in seinem Urteil fest, dass die Pflegerin in ihrem Beruf besonders genau hingucken müsse. Es sei nicht erklärbar, dass ihr der Fehler nicht aufgefallen sei, sagte der Richter. Bei der Angeklagten hätten alle Alarmglocken schrillen müssen, als die 67-jährige Patientin und ihr Ehemann vor der Einnahme des Medikaments darauf hinwiesen, dass bei dieser Patientin nur die Kompressionsstrümpfe gewechselt werden sollten.

Spätestens daraufhin hätte die 52-Jährige die Verordnung genau prüfen müssen, sagte Bremer. Doch sie ignorierte die Warnsignale und hörte nur noch, dass die Frau "es schmeckt schrecklich", sagte, bevor sie zur nächsten Patientin aufbrach. Die Verwechslung bemerkte die Altenpflegerin erst, als der Ehemann die Notrufnummer des Pflegedienstes anrief und sagte, er könne seine Frau nicht mehr aufwecken.

Nach Schilderung des Ehemannes und Witwers wirkte die Angeklagte bei ihrem Einsatz hektisch. Bedenken gegen die Medikamenteneinnahme habe sie mit den Worten zurückgewiesen: "Wir sind der Pflegedienst. Wir wissen schon, was zu machen ist." Es war die erste allein verantwortliche Patiententour der 52-Jährigen nach ihrer bestandenen Prüfung als examinierte Altenpflegerin.

Weinend betonte sie vor Gericht, sie bereue ihren Fehler zutiefst und entschuldigte sich auch bei dem Witwer. "Es ist meine Schuld. Die Verwechslung hätte nicht passieren dürfen. Es tut mir leid." Mittlerweile arbeitet die Frau wieder in einem kleineren Pflegedienst.

Richter Bremer wertete bei der Bemessung des Strafmaßes zugunsten der Angeklagten, dass sie von Anfang an geständig war und glaubhaft Reue zeigte. Zudem sei sie nicht vorbestraft und die Tat über zwei Jahre her. Der Grad der Fahrlässigkeit sei aber nicht als gering einzustufen, sagte er. Angesichts ihrer verantwortlichen Tätigkeit hätte sie vorher genau prüfen müssen, was für Medikamente sie wem verabreichen müsse.  

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte auf eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und einen Geldbetrag von 2500 Euro plädiert. Der Verteidiger sprach sich im Falle einer Verurteilung allenfalls auf eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen aus, damit die Strafe nicht im Führungszeugnis eingetragen werde. Er kündigte Berufung an.

Am 11. November hatte das Amtsgericht Flensburg eine Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung einer 77 Jahre alten Patientin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte habe gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, als sie einen Bereitschaftsarzt nicht über eine bestehende Allergie der Patientin hingewiesen habe. Der Arzt soll der Patientin 2015 daraufhin in Unkenntnis ihrer Allergie in einem Krankenhaus in Flensburg das Schmerzmittel Novalgin verordnet haben. Die Frau starb an Multiorganversagen.

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