Prozesse - Neubrandenburg:Strafe für Betrugsserie über Paketdienst-Konten verhängt

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 123 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 40-Jährige hatte am Montag gestanden, aus Geldmangel Ende 2013 über einen Paketdienst mehr als hundert mal Waren bestellt und diese fast immer weiterverkauft zu haben. Das erklärte einer seiner Verteidiger. Das Urteil lautete ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Dem Urteil ging eine Verständigung aller Seiten voraus, um den Prozess abzukürzen. Angeklagt waren insgesamt 270 Fälle, von denen gut die Hälfte aber fallengelassen wurde.

Der Neubrandenburger hatte über das Internet Zugangskonten von Nutzern eines Paketdienstes manipuliert. Über die unterschiedlichen Nutzeradressen, darunter auch der Name des Bürgermeisters von Demmin, hatte er sich die Waren an mehrere Stationen zwischen Güstrow, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg liefern lassen. Bei den nicht bezahlten Waren handelte es sich um Medizinprodukte, wie Schwangerschaftstests, Lebensmittel, Kleidung und Nahrungsergänzungsmittel.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Verteidiger hatte auf ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert. "Es handelt sich um eine Vielzahl an Fällen in einem kurzen Zeitraum von zwei Monaten", sagte Richterin Tanja Krüske. Der Verurteilte ist gelernter Automechaniker, konnte und wollte aber in dem Beruf damals nicht mehr arbeiten, unter anderem wegen angeblicher Allergien gegen Öle und Fette. "Der Mann war arbeitslos und wollte sich durch Betrug ein regelmäßiges Einkommen sichern", sagte Staatsanwalt Klaus Oerters.

Der Verurteilte hatte schon Mitte 2014 für Schlagzeilen gesorgt. Kurz nach der Betrugsserie mussten er und ein Verwandter sich wegen illegalen Handels mit hunderten gefälschten Markensportschuhen vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Dies war einem Anwalt des Sportschuhherstellers aufgefallen. Damals hatte der Neubrandenburger ebenfalls ein Geständnis abgelegt und eine Bewährungsstrafe erhalten, die er inzwischen verbüßt hat. Aus dieser Zeit habe er aber noch Schulden in Höhe von 242 000 Euro, erklärte er.

Das Amtsgericht verurteilte den Neubrandenburger außerdem dazu, den Wert der Betrugsware von rund 10 865 Euro als Schadenersatz zu zahlen. Die Kammer hielt dem Mann zu Gute, dass er seither nicht mehr straffällig geworden sei, inzwischen eine Arbeit habe und gerade Vater eines Kindes geworden sei. Auch die lange Bearbeitungszeit - mehr als sechs Jahre - sei der Justiz und nicht dem Mann anzulasten.

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