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Prozesse - Münster:OVG: Kein Anspruch auf Kita-Betreuung in den Randzeiten

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Münster (dpa/lnw) - Eltern haben für Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren keinen Anspruch auf einen Kita-Platz mit Öffnungszeiten auch in den Randzeiten des Tages. Das geht aus einem am Freitag verbreiteten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster hervor. Die Eltern des Kindes aus Köln hatten erklärt, sie bräuchten wegen ihrer Arbeitszeiten eine Betreuung bis mindestens 18 Uhr für den Nachwuchs. In der passenden wohnortnahen Kita war aber kein Platz frei. Eine zweite, von der Stadt Köln vermittelte Tageseinrichtung hatte nur bis 16.30 Uhr offen.

Das OVG erklärte, der Anspruch auf einen Betreuungsplatz umfasse nicht vollständig an die Bedürfnisse angepasste Öffnungszeiten. Weder müsse die eine Kita mehr Plätze anbieten, noch die andere ihre Betreuungszeiten erweitern. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, zusätzlich in Randzeiten eine Tagesmutter in Anspruch zu nehmen (12 B 1324/19).

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