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Prozesse - Münster:"Mops-Affäre": Gericht bestellt Gutachten und lädt Zeugen

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Münster (dpa/lnw) - Im Prozess um den gepfändeten und über Ebay verkauften Mops "Edda" will das Landgericht Münster Zeugen anhören und einen Gutachter beauftragen. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch, in dem Streit um Schadenersatz werde Anfang März 2020 weiter verhandelt. Klägerin Michaela Jordan hatte die als gesund, geimpft und entwurmt angepriesene Hündin Ende 2018 von einem Vollstreckungsbeamten der Stadt Ahlen für 690 Euro gekauft. Das Tier - sie hat es umbenannt in "Wilma" - sei aber krank gewesen und habe unter anderem mehrere teure Augen-Operationen benötigt. Die Stadt solle ihr die Kaufsumme rückerstatten, außerdem bisher angefallene und auch künftige Behandlungskosten bezahlen.

Das Gericht werde nun einen Sachverständigen mit einem Gutachten zum Gesundheitszustand des Mopses beauftragen, schilderte der Sprecher. Es gehe etwa darum, ob das Tier ausreichend entwurmt und tatsächlich augenkrank war - und ob das auch schon zum Kauftag am 6. Dezember 2018 der Fall gewesen sei. Bei der nächsten Verhandlung am 4. März sollen zwei Zeuginnen befragt werden, mit denen der städtische Beamte vor dem Verkauf Kontakt hatte. Dabei dürfte es sich um die Züchterin des Hundes handeln und um eine Tierärztin, die der Beamte aufgesucht hatte - allerdings ohne den Mops.

Das Gericht hatte zu Prozessbeginn am 13. November angedeutet, dass die Klägerin - eine Polizistin aus Wülfrath bei Wuppertal - recht gute Erfolgschancen habe. Die westfälische Stadt bestreitet, dass die zuvor bei einer verschuldeten Familie gepfändete Hündin zum Verkaufszeitpunkt krank war. Sogar in China, Russland und in den USA hatte die Story Aufsehen erregt.

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