Prozesse - Münster:Landgestüt Warendorf: Gericht stellt Prozess ein

Deutschland
Eine Bronzestatue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild/Archivbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Gegen die Zahlung einer Geldauflage hat das Landgericht Münster einen Prozess um Vorteilsnahme und Luxusreisen gegen die ehemalige Spitze des NRW-Landgestüts in Warendorf eingestellt. Die frühere Leiterin des Zuchtbetriebs muss 2500 Euro zahlen, ihr Stellvertreter 2000 Euro und der ehemalige Hauptberittmeister 1500 Euro, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. "Die Glocke" hatte zuvor online über die Einstellung des Verfahrens berichtet.

Laut Staatsanwaltschaft ließen die drei Führungskräfte sich in den Jahren 2013 und 2014 zwei Luxusreisen nach Katar von einem dortigen Geschäftspartner des Landgestüts bezahlen. Zudem sollen Beraterhonorare aus dem arabischen Land an eine eigens von dem Ex-Führungstrio gegründete Firma geflossen sein. Das Land NRW hatte den drei Mitarbeitern vorgeworfen, eigenmächtig gehandelt zu haben.

Die drei Angeklagten waren im Februar 2019 am Amtsgericht Warendorf zu Geldstrafen von 6400 bis 3300 Euro verurteilt worden. Dagegen waren sie in Berufung gegangen. Zum Prozessauftakt am 8. Januar hatte sich das Trio zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Am zweiten Prozesstag folgte dann nach Zustimmung aller Beteiligten die Einstellung. Das Trio ist damit nicht vorbestraft.

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