Prozesse - Münster:Kein Zugang zu Schweinezuchtbetrieb-Akten für Tierschützer

Münster (dpa/lnw) - Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Akten über einen Schweinezuchtbetrieb. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster laut einer Mitteilung vom Freitag entschieden. Die Tierschutzvereinigung hatte beim Kreis Steinfurt beanstandet, dass in einem Zuchtbetrieb Sauen in zu kleinen Gitterboxen gehalten würden. Die Organisation beantragte Akteneinsicht und eine Beteiligung an dem Verwaltungsverfahren zu tierschutzrechtlichen Maßnahmen. Als der Kreis dies ablehnte, erhoben die Tierschützer Klage.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) - Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Akten über einen Schweinezuchtbetrieb. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster laut einer Mitteilung vom Freitag entschieden. Die Tierschutzvereinigung hatte beim Kreis Steinfurt beanstandet, dass in einem Zuchtbetrieb Sauen in zu kleinen Gitterboxen gehalten würden. Die Organisation beantragte Akteneinsicht und eine Beteiligung an dem Verwaltungsverfahren zu tierschutzrechtlichen Maßnahmen. Als der Kreis dies ablehnte, erhoben die Tierschützer Klage.

Dabei beriefen sie sich auf das "Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinigungen" ("TierschutzVMG NRW"). Das OVG wies die Klage ab und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Denn das entsprechende Gesetz, das von Anfang an befristet war, sei zum 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten. Somit könne sich der Kläger auch nicht darauf berufen. Das OVG hat keine Revision zugelassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: