Prozesse - München:Wer zahlt für Schneechaos? Kommunen verklagen Regierung

Bayern
Schnee liegt auf einem Bushäuschen. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Nach dem Schneechaos Anfang 2019 haben mehrere Kommunen in Oberbayern die Staatsregierung auf Übernahme der vollen Kosten verklagt. Wie das Verwaltungsgericht in München am Montag bestätigte, gingen dort bislang fünf entsprechende Klagen ein. Demnach fordert die Gemeinde Siegsdorf 118 700 Euro, die Gemeinde Surberg 94 500 Euro, der Markt Mittenwald 74 800 Euro und die Gemeinde Inzell 9900 Euro. Außerdem verlangt der Kreisverband Pfaffenhofen an der Ilm des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) laut Verwaltungsgericht 2400 Euro. Dabei handelt es sich jeweils um die Differenz der beantragten und vom Freistaat ausgezahlten Gelder.

Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk über die Klage dreier Kommunen berichtet. Die Gemeinde Siegsdorf beispielsweise hatte laut BR nur einen kleinen Teil der Aufwendungen erstattet bekommen. Siegsdorfs Bürgermeister Thomas Kamm (Unabhängige Wähler) sprach dem Sender gegenüber von einer "gscheitn Watschn", weil er deutlich mehr finanzielle Zuwendungen aus dem Katastrophenfonds der Staatsregierung erwartet habe.

Nach Angaben des Innenministeriums hat keiner der Kläger vorher mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. "Die Klagen wurden bisher auch nicht näher begründet. Zu den laufenden Verfahren kann daher nichts weiteres gesagt werden", sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage.

Die Regierung von Oberbayern habe in den vergangenen Monaten über zahlreiche Anträge von Gemeinden und freiwilligen Hilfsorganisationen entschieden, die bei der Schneekatastrophe im Januar 2019 tätig waren. Vor der Entscheidung, einen Teil der Kosten nicht zu übernehmen, habe die Regierung die jeweiligen Kommunen laut Ministerium angehört.

Der Schnee hatte weite Teile Oberbayerns zu Beginn des vergangenen Jahres ins Chaos gestürzt. Die heftigen Schneefälle brachten Tausende Rettungskräfte und freiwillige Helfer an ihre Belastungsgrenze. Schneebruch und Lawinen bedrohten Straßen, Dörfer waren von der Außenwelt abgeschnitten, Dächer drohten einzustürzen, Züge fielen tagelang aus. In fünf Landkreisen galt teils mehr als eine Woche lang der Katastrophenfall.

Laut Artikel 12 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) können beispielsweise Kommunen Zuschüsse gewährt werden, um "unzumutbare Belastungen" abzuwenden.

Generell tue der Freistaat Bayern viel für seine Kommunen, teilte das Ministerium mit. Erst am 16. Juli sei eine Richtlinie zur Erstattung der Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung in der Corona-Pandemie erlassen worden, wonach 100 Prozent statt der üblichen 80 Prozent der Kosten für den Einsatz im Katastrophenfall erstattet werden.

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