Prozesse - München:Was passiert mit Hui Buh? Streit um Zwergziege vor Gericht

München (dpa) - Ziegen sind Herdentiere. Aber was, wenn sie "neurologische Ausfälle" haben? Ist dann eine Einzelbetreuung nötig? Mit dieser Frage befasst sich nun das Verwaltungsgericht in München in einem ungewöhnlichen Fall. Zwei Frauen - Mutter und Tochter - fordern ihren Zwergziegenbock Hui Buh zurück, der ihnen vom Landratsamt München weggenommen wurde. Der Grund dafür: nicht-artgerechte Haltung. Eine Ziege brauche die Gesellschaft anderer Ziegen, so die Argumentation der Behörden. Bei ihnen heißt das Tier übrigens Bubo.

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München (dpa) - Ziegen sind Herdentiere. Aber was, wenn sie "neurologische Ausfälle" haben? Ist dann eine Einzelbetreuung nötig? Mit dieser Frage befasst sich nun das Verwaltungsgericht in München in einem ungewöhnlichen Fall. Zwei Frauen - Mutter und Tochter - fordern ihren Zwergziegenbock Hui Buh zurück, der ihnen vom Landratsamt München weggenommen wurde. Der Grund dafür: nicht-artgerechte Haltung. Eine Ziege brauche die Gesellschaft anderer Ziegen, so die Argumentation der Behörden. Bei ihnen heißt das Tier übrigens Bubo.

Die Klägerinnen halten dagegen, dass Hui Buh/Bubo keine gewöhnliche Ziege sei, sondern eine mit "neurologischen Ausfällen", die eine besondere Betreuung gebraucht habe. "Wir haben den Kerli mit der Hand aufgezogen, weil er so früh auf die Welt kam. Wir haben ihn am Anfang nur rumgetragen. Meine Tochter hat mit ihm Laufen geübt", sagt Elisabeth Anders, die ihren Hui Buh zurückhaben möchte. "Er hat nur Milch und Wasser aus der Flasche getrunken, bis er ein Jahr alt war." Ohne sie und ihre Tochter, da ist die 55-Jährige sicher, wäre er gestorben. "Wir haben ihn durchgebracht."

Ob das so ist und ob die kleine Ziege vielleicht wieder zurückkehren kann in die Familie, muss das Verwaltungsgericht nun entscheiden. Die Klägerinnen haben allerdings bei den Behörden nicht den allerbesten Ruf. Auch die anderen Ziegen, die sie einst hatten, sind inzwischen nicht mehr da. Das Landratsamt Dachau hat den Klägerinnen nach Gerichtsangaben das Halten und Betreuen von Paarhufern untersagt.

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