Prozesse - München:Prozess: Mutter erkennt Angeklagte zunächst nicht

München (dpa) - Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Sklavenmädchen hat die mutmaßliche Mutter des Kindes die Angeklagte vor Gericht zunächst nicht erkannt. "Es ist jetzt sehr lange her", sagte die 47 Jahre alte Kronzeugin am Donnerstag am Oberlandesgericht München. "Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob sie das ist oder nicht." Nach einer rund halbstündigen Verhandlungspause revidierte sie ihre Aussage allerdings und sagte: "Sie ist es." Sie habe sie an ihren schwarzen Augen und ihren Haaren erkannt.

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München (dpa) - Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Sklavenmädchen hat die mutmaßliche Mutter des Kindes die Angeklagte vor Gericht zunächst nicht erkannt. "Es ist jetzt sehr lange her", sagte die 47 Jahre alte Kronzeugin am Donnerstag am Oberlandesgericht München. "Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob sie das ist oder nicht." Nach einer rund halbstündigen Verhandlungspause revidierte sie ihre Aussage allerdings und sagte: "Sie ist es." Sie habe sie an ihren schwarzen Augen und ihren Haaren erkannt.

Angeklagt ist eine 28 Jahre alte Deutsche aus Lohne im Kreis Vechta, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat im Irak angeschlossen haben soll. Sie steht wegen Kriegsverbrechen und Mordes durch Unterlassen vor Gericht, weil sie dabei zugesehen haben soll, wie ihr irakischer Ehemann das Kind im Jahr 2015 bei praller Sonne und großer Hitze im Hof an einem Fenstergitter festband und verdursten ließ.

Die 47 Jahre alte Jesidin tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf und wurde schon tagelang vom Gericht vernommen. Dabei schilderte sie zuletzt auch den Tag, an dem ihre fünf Jahre alte Tochter auf solch grauenvolle Weise ums Leben gekommen sein soll. Die Ehefrau des IS-Anhängers - bei der es sich laut Anklage der Bundesanwaltschaft um die 28-Jährige handeln soll - habe ihr dann eine Pistole an den Kopf gehalten, weil die Mutter nicht aufhören konnte, um ihr Kind zu weinen.

Am Donnerstag konnte sie zunächst auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters nicht sagen, ob es sich bei der Frau, mit der sie zusammen leben musste, um die Angeklagte handelt. "Sie sieht ihr ähnlich", sagte sie. "Sie hatte dunkle Haare, schwarze Haare. Sie war auch jung, sie war nicht alt. Sie hatte auch ein hübsches Gesicht." Die Anwälte der 28-Jährigen warfen der Zeugin vor, sich in Widersprüchen zu verstricken.

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