Prozesse - München:Kühe dürfen bimmeln: Gericht weist Klage ab

München (dpa/lby) - Die Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurück. Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort von den Glocken der Kühe einer Bäuerin auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG - und verlor erneut.

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München (dpa/lby) - Die Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurück. Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort von den Glocken der Kühe einer Bäuerin auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG - und verlor erneut.

Der Rechtsstreit sorgt auch für Aufmerksamkeit in der Politik. "Es ging bei diesem Streit um grundsätzlich mehr als um vermeintlichen Lärm", teilte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) mit, zu deren Stimmkreis auch Holzkirchen gehört. "Hier geht es um das Miteinander von Alteingesessenen und Hinzugezogenen. Wer privilegiert im Oberland leben möchte, sollte auch die Lebensgepflogenheiten der Menschen hier akzeptieren." Klagen gegen Kirchenlärm, Kuhglocken oder das Krähen von Hähnen trieben einen Keil zwischen Alteingesessene und Neubürger. "Zu unserer ländlichen Lebensart gehört die Kuh auf der Weide - samt Kuhglocke."

Das Gericht hatte in der Verhandlung im Februar auch eine richterliche "Schlafprobe" ins Spiel gebracht: Wenn sich Ehepaar und Bäuerin nicht einigen könnten, müsse man womöglich die Sache selbst in "Augen- und Ohrenschein" nehmen, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nagorsen damals. Da es um die Nachtruhe gehe, würde es darauf hinauslaufen, "dass wir mit oder ohne Sachverständigen dort eine Nacht verbringen". Das Ehepaar hätte auch eine Übernachtung möglich gemacht. Doch das Gericht kam darauf nun nicht mehr zurück.

Beide Eheleute waren in ihren getrennten Verfahren in erster Instanz vor allem wegen eines vom Ehemann 2015 mit der Bäuerin geschlossenen Vergleichs gescheitert. Demnach dürfen nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand Kühe mit Glocke grasen. Daran hält sich Bäuerin Regina Killer. Dem Ehepaar war es aber weiter zu laut.

Der Anwalt der Eheleute, Peter Hartherz, hatte vor dem OLG im Februar vorgebracht, Messungen am Schlafzimmerfenster des Paares hätten eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel ergeben. Zum Beweis spielte er im Gericht Aufnahmen des Gebimmels ab. Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass die Lärmangaben teils zu pauschal seien. Nach dem Urteil am Mittwoch sagte Hartherz, sein Mandant habe auf eine Beweisaufnahme gesetzt. "Er hat darauf gehofft, dass das Gericht sich mal selbst ein Bild macht von den unhaltbaren Zuständen."

Dazu zählen nach Ansicht des Ehepaares nicht nur die Kühe mit ihren Glocken, sondern auch Fliegen, die um die Kühe und von dort auf ihr Anwesen schwirren, sowie das Ausbringen von Gülle. Anwalt Hartherz hatte dazu eine Vielzahl von Anträgen gestellt, unter anderem sollten die Düngung wie auch die Weidehaltung unterlassen werden. Und wenn die Kühe schon unbedingt auf die Weide müssten, dann wenigstens ohne Kuhglocken.

Bäuerin Regina Killer sieht dem weiteren Rechtsstreit gelassen entgegen. "Natürlich bin ich erleichtert. Wenn er (der Ehemann) schon abgewiesen worden ist - warum soll sie (die Ehefrau) nicht abgewiesen werden?" Denn die Verhandlung für die Ehefrau in zweiter Instanz steht noch aus, Hartherz hat hier Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingelegt. Der Anwalt gibt nicht auf: "Jetzt werden wir alles daransetzen, dass zumindest die Ehefrau des Klägers zu ihrem Recht kommt."

Ein Ende hat der Rechtsstreit also auch mit diesem Urteil nicht. Auch beim Ehemann könnte es weitergehen. Das OLG hat zwar eine Revision nicht zugelassen - doch Hartherz will wahrscheinlich Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen: "Wir gehen davon aus, dass wir das machen werden."

Ein paar Monate hatten die Eheleute immerhin gerade Ruhe. "Sie entspannen sich immer wieder im Winter beziehungsweise in der Kuhglockenfreien Zeit", sagte Hartherz. Ein paar Wochen kann das Paar noch ruhig schlafen: Die Kühe, sagt Bäuerin Killer, kommen erst im Juni auf die Wiese. Momentan ist es nachts noch zu kalt.

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