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Prozesse - München:Ex-Biathlet Stitzl bekommt Gewehr vorerst nicht zurück

München (dpa/lby) - Der ehemalige Assistenz-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, bekommt sein Gewehr erstmal nicht zurück. Die Behörden haben es ihm zu Recht abgenommen, wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschied. Stitzls Anwalt Claus Huber-Wilhelm kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.

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München (dpa/lby) - Der ehemalige Assistenz-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, bekommt sein Gewehr erstmal nicht zurück. Die Behörden haben es ihm zu Recht abgenommen, wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschied. Stitzls Anwalt Claus Huber-Wilhelm kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.

Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen. "Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen", teilte das Gericht mit.

Stitzl hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt und sein Biathlon-Gewehr zurückgefordert. Im Prozess hatte er sich am Mittwoch vehement von der "Reichsbürger"-Ideologie distanziert. Er sagte: "Ich muss das in aller Entschiedenheit sagen, dass ich mich ganz klar und deutlich von der sogenannten Reichsbürger-Szene distanziere. Das gleiche trifft zu zum Rechtsradikalismus. Ich bin das nicht."

Diese Distanzierung könne aber erst eine Rolle spielen, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde, urteilte das Gericht.

Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht und sogar Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kommentierte die Gerichtsentscheidung am Donnerstag: "Das Urteil zeigt klar, dass Waffen nicht in die Hände von Leuten gehören, die in Verdacht stehen, den Staat, seine Werte und seine Rechtsordnung abzulehnen", sagte Herrmann laut Mitteilung.

Stitzls Anwalt Huber-Wilhelm sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir sind enttäuscht über das Ergebnis." Entscheidend sei bei dem Thema die Zuverlässigkeit der Betroffenen. Er habe in der Verhandlung den Eindruck gehabt, dass Stitzls angebliche Nähe zu den "Reichsbürgern" verneint worden wäre - und damit der Grund, der gegen Sitztls Zuverlässigkeit sprechen sollte. Daher wundere ihn die Entscheidung. "Das werden wir wohl in zweiter Instanz klären lassen müssen."

"Reichsbürger" erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19 000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16 500.

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