Prozesse - Mühlhausen/Thüringen:Pannen und Wahrheitssuche: Stand des Fretterode-Prozess

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Die beiden Angeklagten kommen in den Gerichtssaal des Landgerichts Mühlhausen. Foto: Swen Pförtner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mühlhausen (dpa/th) - Zwei Journalisten recherchieren am Grundstück eines bundesweit bekannten Neonazis, machen Fotos, dann werden sie angegriffen und schwer verletzt: Das Landgericht Mühlhausen versucht seit mehr als sechs Wochen herauszufinden, was genau sich vor gut drei Jahren bei dem Überfall im Raum Fretterode abspielte. Die rechtsextremen mutmaßlichen Täter schilderten bisher eine andere Version als die Opfer. Zuletzt kamen auch noch mögliche Polizeipannen ans Licht. Ein Überblick:

Tatvorwurf:

Im April 2018 recherchierten zwei junge Journalisten in der Nähe des Grundstücks des NPD-Bundesvize Thorsten Heise im nordthüringischen Fretterode (Landkreis Eichsfeld). Dabei wurden die Journalisten überfallen. Zunächst gab es mit zwei Autos eine Verfolgungsjagd durch die Region.

Dann kam es zu einem Übergriff, bei dem die Journalisten schwer verletzt wurden. Die beiden nun Angeklagten 22 und 27 Jahre alten Männer stammen aus dem Umfeld Heises und werden der rechtsextremen Szene zugerechnet. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft ihnen Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vor.

Sicht der Angeklagten:

Beide Angeklagte räumten den Übergriff teilweise ein, stellten ihn aber als eine Art Notwehr dar. So erklärten sie etwa, die beiden Journalisten hätten einen Baseballschläger bei sich gehabt und ihn gegen sie eingesetzt. Einer der Angeklagten sagte, er habe auf das Fahrzeug der Journalisten eingeschlagen, weil diese zuvor versucht hätten, ihn zu überfahren.

Sicht der Opfer:

Die Schilderungen der Journalisten unterscheiden sich grundlegend von denen der Angeklagten. Sie sagen, sie seien bei ihrer Arbeit unvermittelt von den beiden Angeklagten überfallen worden. Einer der beiden Angreifer habe den Baseballschläger mit zu der Konfrontation gebracht - nicht sie. Damit habe einer der Angeklagten dann begonnen, auf ihn einzuschlagen, hatte einer der Journalisten vor Gericht angegeben. "Mit dem zweiten Schlag habe ich den Baseballschläger dann mit den Händen abgefangen und ihn ihm entrissen." Anschließend habe er ihn genutzt, um den anderen Angreifer davon abzuhalten, seinen Kollegen mit einem Messer zu attackieren. Ein Messer wiederum wollen die Angeklagten während der Konfrontation nie gesehen haben.

Zeugen:

Mehrere Zeugen haben zuletzt Angaben gemacht, die der Darstellung der Angeklagten teils widersprechen. So erklärte zum Beispiel ein Mann, der die Auseinandersetzung auf der Straße beobachtet hatte, die Angreifer hätten das Auto der Journalisten mit einem Baseballschläger und einem anderen Gegenstand angegriffen - möglicherweise ein Hinweis dafür, dass die Angeklagten den Baseballschläger mitgebracht haben.

Eine medizinische Sachverständige erklärte zudem, die Verletzung eines Angeklagten passe nicht zu dem von ihm geschilderten Tatablauf. Der Angeklagte hatte gesagt, einer der Journalisten habe ihn mit dem Baseballschläger an der Hand getroffen, wodurch sein kleiner Finger gebrochen sei. Nach Einschätzung der Sachverständigen stammt die Verletzung aber eher von einer Quetschung.

Reaktionen:

Die Nebenklage-Anwälte sind bislang zufrieden mit dem Verlauf der Hauptverhandlung. "Das ist eine außerordentlich qualifizierte Verfahrensführung von Seiten des Gerichts", sagte der Nebenklage-Anwalt Sven Adam.

Gleichzeitig gab es im Prozessverlauf auch scharfe Kritik - vor allem an der Tatortarbeit der Polizei. Beispielsweise sollen Beamte es zugelassen haben, dass sich nach dem Überfall Menschen am Fahrzeug der mutmaßlichen Täter zu schaffen machten. Außerdem soll ein Beamter nach seiner Aussage vor Gericht zu einem der Anwälte der Angeklagten gesagt haben: "War das in Ordnung, was ich da gerade gesagt habe, oder war das total kacke?" Wegen der Vorwürfe gegen die Polizisten liefen teils interne Ermittlungen bei der Landespolizei. Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft Mühlhausen diese Vorwürfe und ob es einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen gibt.

© dpa-infocom, dpa:211017-99-625403/2

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