Prozesse - Mosbach:Expertin: Eskalation in Pflege mit früher Hilfe verhindern

Baden-Württemberg
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mosbach (dpa) - Überforderung und Gewalt bei der Pflege von Angehörigen zu Hause ist nach Ansicht einer Expertin oft Folge von Unwissen über Krankheiten und mangelnde Sensibilität für die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen. "Daher müssten Pflegende so früh wie möglich Hilfe von außen suchen - was sie aus Scham häufig nicht tun", sagt Stefanie Wiloth vom Institut für Gerontologie in Heidelberg. Dass ein Angehöriger den Pflegebedürftigen tötet - so ein Fall wird von heute an vor dem Landgericht Mosbach verhandelt - sei häufig das Ende einer Abwärtsspirale von verbaler, psychologischer und schließlich physischer Gewalt.

In Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis/Baden-Württemberg) sitzt ein 79-Jähriger auf der Anklagebank, der seine pflegebedürftige 84-jährige Frau aus Überforderung und Verzweiflung umgebracht haben soll. Zahlen zu solchen Fällen konnte Wiloth nicht nennen, aber die Dunkelziffer bei diesem Thema sei sehr hoch.

Den Pflegenden fehle oft die Fähigkeit, die Verhaltensweisen ihrer Angehörigen zu deuten, ihre Gestik und Mimik zu verstehen. "Dreht beispielsweise ein Pflegebedürftiger beim Kämmen den Kopf weg, ist das eine Abwehrhaltung und der Angehörige muss einen Schritt zurückgehen und eine andere Lösung finden", sagt die akademische Rätin. Aber die Pflegenden müssten solche Dinge erst lernen. "Sie können das nicht allein." Bei den Pflegebedürftigen führe mangelnde Empathie zum Gefühl fehlender Wertschätzung. Diese Gemengelage erschwere die Kommunikation zwischen den beiden.

Angehörige bemühten sich jedoch nur selten um Unterstützung. "Flyer nutzen da nichts." Deshalb müssten Gemeindeschwestern und Haus- und Fachärzte direkt auf Schulungsangebote etwa von psychologischen Beratungsstellen, Alzheimer-Gesellschaft oder Pflegestützpunkten hinweisen, sagt Wiloth. "Wenn der Pflegende lernt, mit der Krankheit und dem Verhalten des Angehörigen sicher umzugehen, und die Pflegebedürftigen merken, mit ihren Bedürfnissen wahrgenommen zu werden, beugt das der Eskalation vor."

Der vor dem Landgericht Mosbach angeklagte Deutsche soll seine Frau am 21. Januar in Billigheim getötet haben. Nach Polizeiangaben hatte der Mann nach der Tat einen im Haus anwesenden Angehörigen auf das Geschehen aufmerksam gemacht, woraufhin dieser den Notruf absetzte.

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